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Frische Luft

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Senat der Medizinischen Universität Innsbruck einen Beschluss zur Umsetzung des Tabakgesetzes gefasst. Damit sollen Besucher, Studierende und Mitarbeiter besser vor unerwünschtem Zigarettenrauch geschützt werden. Der Entscheid geht auf die Initiative des von Prof. Manfred Dierich geleiteten Netzwerkes Public Health und der Hochschülerschaft zurück und beinhaltet auch die Empfehlung zum Verzicht auf Gelder aus der Tabakindustrie.

Bei der Annahme einer dem EU-Durchschnitt entsprechenden Tabakrauchbelastung am Arbeitsplatz gehen Experten als Folge des Passivrauchens in Österreich von über 500 Herzinfarkten und ebenso vielen Schlaganfällen jährlich aus. Dazu kommen noch vorzeitige Todesfälle durch Lungenkrebs und Asthma. Die Belastung mit Tabakrauch ist im Gastgewerbe besonders groß. Doch zeigen Studien, dass die Nikotinkonzentration von Luftproben in österreichischen Spitälern und Universitäten im EU-Vergleich extrem hoch ist. Bereits 1995 wurde das Rauchen an öffentlichen Orten in Gebäuden verboten. Nach der Novelle 2004 sind Verstöße ab kommendem Jahr mit Verwaltungsstrafen bedroht. Mit der nunmehrigen Initiative möchte der Senat alle Universitätsangehörigen daran erinnern, dass diese Vorschrift gerade in Hörsälen und anderen Räumen, in denen Kontakt mit Studierenden gepflegt wird, besonders sinnvoll ist. „Wundern Sie sich daher nicht, wenn innerhalb der Universitätsgebäude die Aschenbecher verschwinden und Sie vermehrt auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht werden“, heißt es in dem Senatspapier. Das Netzwerk Public Health plant eine Reihe von Studien, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erheben. Der Senat empfiehlt überdies eine Selbstbindung der Wissenschaftler zum Verzicht auf Gelder aus der Tabakindustrie. Diese Maßnahmen sollen mit den anderen universitären Einrichtungen in Tirol abgestimmt werden.

Deutsches Krebsforschungszentrum als Vorreiter

Ende letzten Jahres verabschiedete das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg einen Ethischen Kodex zur Ablehnung von Geldern der Tabakindustrie. Das Zentrum und seine Mitarbeiter lehnen darin alle finanziellen Mittel der Tabakindustrie für Forschungsförderung, Gutachterhonorare, Vortragshonorare, Reisekosten sowie Wissenschafts- und andere Preise ab. Die größte Gesundheitsforschungseinrichtung Deutschlands verband mit der Entscheidung auch den Wunsch, dass andere Forschungszentren diesem Beispiel folgen mögen.