Das Akademische Jahr
Das Studienjahr ist eingeteilt in Wintersemester und Sommersemester. Die Semester setzen sich aus einer Zeit, in der Lehrveranstaltungen abgehalten werden und einer lehrveranstaltungsfreien Zeit zusammen. Unabhängig davon sind die Zulassungs- bzw. Zahlungsfristen zu beachten.
akademisches Jahr 2024/25
akademisches Jahr 2025/26
Wintersemester 2025/26
Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist)
für das Wintersemester 2025/26 1)
Allgemeine Zulassungsfrist:
Freitag, 11.07.2025 bis einschließlich Freitag, 31.10.2025
Erweiterte Zulassungsfrist*:
ab Donnerstag, 02.06.2025 bis einschließlich Freitag, 28.11.2025
Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):
Beginn: Mittwoch, 01.10.2025
Ende: Freitag, 30.01.2026
Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Weihnachtsferien: Montag, 22.12.2025 bis Montag, 05.01.2026
keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Semesterferien: Montag, 02.02.2026 bis Freitag, 27.02.2026
Sommersemester 2026
Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist) für das Sommersemester 2026 1)
Allgemeine Zulassungsfrist:
Donnerstag, 08.01.2026 bis einschließlich Dienstag, 31.03.2026
Erweiterte Zulassungsfrist*:
Donnerstag, 08.01.2025 bis einschließlich Donnerstag, 30.04.2026
Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):
Beginn: Montag, 02.03.2026
Ende: Freitag, 03.07.2026
Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Osterferien: Montag, 30.03.2026 bis Dienstag, 07.04.2026
Hauptferien: Montag, 06.07.2026 bis Mittwoch, 30.09.2026
keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Freitag, 15.05.2026
Freitag, 05.06.2026
*) für erstmalige Master- und Doktoratsstudien
1) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag, den 24. oder 31.Dezember, so endet die Frist gemäß § 33 AVG am nächsten Werktag (Montag bis Freitag). Diese Ausnahme gilt nicht für Studienwerber*innen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten.
2) Prinzipiell können Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), Famulaturen und der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung in der lehrveranstaltungsfreien Zeit freiwillig absolviert werden.
3) Wahlveranstaltungen, Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung und Famulaturen können in dieser Zeit freiwillig absolviert werden.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Zulassung
Lara Krotil, M.A.
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Carina Leitner
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Mara Schaiter, BA
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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