Das Akademische Jahr
Das Studienjahr ist eingeteilt in Wintersemester und Sommersemester. Die Semester setzen sich aus einer Zeit, in der Lehrveranstaltungen abgehalten werden und einer lehrveranstaltungsfreien Zeit zusammen. Unabhängig davon sind die Zulassungs- bzw. Zahlungsfristen zu beachten.
akademisches Jahr 2022/23
akademisches Jahr 2023/24
Wintersemester 2023/24
Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist)
für das Wintersemester 2023/24 1)
Allgemeine Zulassungsfrist:
Dienstag, 01.08.2023 bis einschließlich Dienstag, 31.10.2023
Erweiterte Zulassungsfrist*:
ab Donnerstag, 01.06.2023 bis einschließlich Donnerstag, 30.11.2023
Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):
Beginn: Montag, 02.10.2023
Ende: Mittwoch, 31.01.2024
Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Weihnachtsferien: Mittwoch, 27.12.2023 bis Freitag, 05.01.2024
keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Semesterferien: Donnerstag, 01.02.2024 bis Freitag, 01.03.2024
Sommersemester 2023
Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist) für das Sommersemester 2023 1)
Allgemeine Zulassungsfrist:
Montag, 09.01.2023 bis einschließlich Freitag, 31.03.2023
Erweiterte Zulassungsfrist*:
Montag, 09.01.2023 bis einschließlich Sonntag, 30.04.2022
Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):
Beginn: Montag, 27.02.2023
Ende: Freitag, 30.06.2023
Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Osterferien: Montag, 03.04.2023 bis Dienstag, 11.04.2023
Hauptferien: Montag, 03.07.2023 bis Freitag, 29.09.2023
keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Freitag, 19.05.2023
Freitag, 09.06.2023
*) für erstmalige Master- und Doktoratsstudien
1) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag, den 24. oder 31.Dezember, so endet die Frist gemäß § 33 AVG am nächsten Werktag (Montag bis Freitag). Diese Ausnahme gilt nicht für Studienwerber*innen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten.
2) Prinzipiell können Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), Famulaturen und der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung in der lehrveranstaltungsfreien Zeit freiwillig absolviert werden.
3) Wahlveranstaltungen, Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung und Famulaturen können in dieser Zeit freiwillig absolviert werden.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Zulassung
Carina Gogl
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Maria Bosnjakovic
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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