Hauptaufgaben des Senats
Das UG2002 regelt die Aufgaben des Senats.
- Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorates
- Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans und des Organisationsplans.
- Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin oder des Rektors
- Erstellung eines Dreiervorschlages an den Universitätsrat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
- Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats
- Mitwirkung an Habilitationsverfahren
- Mitwirkung an Berufungsverfahren
- Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
- Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten
- Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
Die Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellung sind in §25 Universitätsgesetz 2002 (Link zum UG beim BMWF) aufgeführt.
Eine kurze Historie finden Sie hier.