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Stand: 08.03.2021

Rahmenbedingungen für Tierversuche

Ein Großteil der experimentellen Forschung findet in vitro, also im Reagenzglas oder in der Zellkultur statt. Wissenschaftlich relevante Erkenntnisse haben bereits zur Verbesserung und Etablierung alternativer Methoden zum Tierversuch beigetragen. Dennoch ist es noch nicht möglich, die Forschung am Tier vollständig zu ersetzen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Grundsatzerklärung der Medizinischen Universität Innsbruck zu Tierversuchen und der Entwicklung alternativer Methoden.

Die Forschung unter Verwendung von Tieren ist gesetzlich streng reguliert, sowohl in der europäischen  (Richtlinie 2010/63/EU), als auch in der österreichischen Gesetzgebung (Tierversuchsgesetz 2012). Jeder Tierversuch muss vor seiner Durchführung bei der zuständigen Behörde - für unsere Universität ist dies das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) - beantragt und genehmigt werden. Nähere Informationen zur österreichischen Tierversuchs-Gesetzgebung finden Sie auf der Homepage des BMBWF.

Dem entsprechend ist das Tierschutzgremium der Medizinischen Universität Innsbruck für die Beratung des Personals und die interne Überwachung von Tierversuchsprojekten zuständig. Dabei verfolgt es das Ziel, das Tierwohl und die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern.

Etablierung einer „Culture of Care“ an der Medizinischen Universität Innsbruck

Um an der Medizinischen Universität Innsbruck Tierversuche durchführen zu können ist es notwendig, eine spezielle Ausbildung für die Arbeit mit Labortieren zu absolvieren. Dabei ist das „3R“-Prinzip ein zentraler Bestandteil.

Das „3R“-Prinzip im Tierversuch:

Replace  -  Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz alternativer Methoden

Reduce   -  Verminderung der Zahl der verwendeten Tiere

Refine    -  Verbesserung der Methoden und Versuche, um Schmerzen, Ängste und Leiden zu vermeiden

Mit der Sicherstellung einer fachkundigen Pflege durch ausgebildete Tierpflegerinnen und Tierpfleger, sowie einer auf Labortiere spezialisierten tiermedizinischen Betreuung, stehen die Tierhauseinrichtungen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an 365 Tagen im Jahr zur Seite.

Als erste österreichische Universität hat die Medizinische Universität Innsbruck die Basler Deklaration unterzeichnet.

Damit verpflichten wir uns,

  1. die uns anvertrauten Tiere zu respektieren und zu schützen und diesen keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, indem wir die höchsten Standards beim Versuchsaufbau und in der Tierhaltung einhalten.
  2. sorgfältig zu prüfen, ob Forschung mit Tieren der Klärung wichtiger Fragen dient, die nicht durch Einsatz alternativer Methoden beantwortet werden können.
  3. die Zahl der für Forschungszwecke benötigten Tiere möglichst gering zu halten und zum gewünschten Erkenntnisgewinn die am besten geeignete Art zu wählen.
  4. Kollaborationen anzuregen, um Wiederholung von Tierversuchen zu vermeiden.
  5. die höchsten Standards für den Schutz der Umwelt und der öffentlichen Interessen anzuwenden.
  6. bei der Entwicklung genetisch veränderter Tiere die Interessen von Patienten und der Gesellschaft gegen unsere Verantwortung für die Tiere abzuwägen.
  7. die höchsten Standards bei der Qualifikation und Schulung aller Personen anzuwenden, die mit Tieren arbeiten und die Einhaltung der Standards regelmäßig zu überprüfen.
  8. das wichtige Engagement von Forschern hinreichend zu würdigen, wenn diese sich um ein öffentliches Verständnis von Wissenschaft bemühen.
  9. den Dialog zum Tierschutz in der Forschung durch transparente und faktenbasierte Information der Öffentlichkeit zu befördern.
  10. politische Entscheidungsträger und Regierungsbehörden über Fragen zur Forschung mit Tieren und deren Wohlergehen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten und mit Fachwissen zu beraten.

Quelle: https://de.basel-declaration.org/basel-declaration/