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Kongressförderung der Stadt Innsbruck

Die Antragstellung, Prüfung und Auszahlung erfolgt ausschließlich über den

Innsbruck Tourismus
Direktorin Karin Seiler-Lall
Burggraben 3
6020 Innsbruck
E-Mail: k.seiler@innsbruck.info

Die Entscheidung der Vergabe der Förderung obliegt dem Kongressbeirat.

Förderwerber ist entweder der Veranstalter, ein Professional Congress Organizer (PCOs) oder können Agenturen mit Vollmacht des Veranstalters sein.

Um die Förderung beantragen zu können, müssen die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Nachweis der Teilnehmeranzahl mittels einer Teilnehmerliste inklusive der Länderangabe
  2. Pflichtfelder der Teilnehmerliste:
    • Vorname
    • Nachname
    • Postleitzahl (Stadt)
    • Land
  3. Nachweis des Nettonächtigungsumsatzes anhand des Nächtigungsnachweises. Als Alternativnachweis anhand der Teilnehmerliste wenn kein Nächtigungsnachweis möglich ist.
  4. Von den Teilnehmern müssen mindestens 30 % überregionale Teilnehmer sein, d. h. außerhalb von Tirol kommen
  5. Die Mindestdauer der zu fördernden Veranstaltung beträgt mindestens 3 Tage
  6. Veranstaltungen im Monat Dezember sind von der Förderung ausgeschlossen
  7. Einreichung folender Dokumentationen:
    • Teilnehmerliste (verpflichtend)
    • Buchungsstatistik als Nächtigungsnachweis
    • Endgültiges Programm der Veranstaltung (verpflichtend)
  8. Die Förderungswürdigkeit muss gegeben sein
  9. Es gelten nur die Nächtigungen im Verbandsgebiet des Innsbruck Tourismus
  10. Der Verstalter muss einen Link auf die innsbruck.info Seite einrichten

Die Förderungspunkte 1 bis 10 sind zwingend erforderlich.

Die Förderungswürdigkeit ist grundsätzlich bei wissenschaftlichen Kongressen und Firmentagungen im Verbandsgebiet des Innsbruck Tourismus gegeben. Nach Abwägung des touristischen Interesses kann vom Förderungsbeirat im Einzelfall auch anderen Veranstaltungen eine Förderungswürdigkeit zuerkannt werden.

Das Ansuchen (Antragsformular) hat der Veranstalter unbedingt vor Beginn der Veranstaltung an den Innsbruck Tourismus z. H. Frau Direktorin Karin Seiler-Lall zu richten und es muss verpflichtend folgende Angaben beinhalten:

  • Titel der Veranstaltung
  • Termin und Dauer
  • Veranstaltungslocation
  • Erwartete Teilnehmerzahl
  • Bewerbung der Veranstaltung (z. B. Auszug der Homepage)
  • Organisation der Zimmerreservierung (z. B. über PCO, TVB, Agentur oder Einzelnachweis)
  • Vorläufiges Budget (Umsatz und Aufwendungen in Summe)
a. Förderung von Veranstaltungen auf Basis des Nächtigungsnachweises
Stufe Teilnehmer Förderung Förderung2
    in Prozent* Maximalbetrag
1 0–99 0 0
2 100–199 0.05 € 1.000,00
3 200–399 0.045 € 2.500,00
4 400–799 0.04 € 5.000,00
5 > 800 0.03 € 10.000,00

* Des gesamten Nettonächtigungsumsatzes

Definition Teilnehmer

  • Besucher der Veranstaltung
  • Mitarbeiter der ausstellenden Unternehmen
  • Mitarbeiter der Sponsoren
  • Mitarbeiter der Veranstaltung
  • Referenten
b. Förderung von Veranstaltungen ohne Nächtigungsnachweis

Es wird nicht in allen Fällen möglich sein, den durch die Teilnehmer erzielten Nettonächtigungsumsatz klar nachzuweisen, da Teilnehmer immer häufig individuelle Buchungskanäle nutzen. Aus diesem Grund kann der Kongressbeirat nach Maßgabe der Größe der Veranstaltung und Anzahl der nachgewiesenen überregionalen Teilnehmern alternativ eine Formel zur Berechnung des Förderungsbeitrages heranziehen.

Berechnungsgrundlage für die Förderung sind die laut Teilnehmerliste nachgewiesenen überregionalen Teilnehmer (überregional = außerhalb von Tirol). Bei einem nicht nachgewiesenen Nettonächtigungsumsatz werden als Basis für die Berechnung der Förderung 50 % der nachgewiesenen überregonalen Teilnehmer (lt. Teilnehmerliste) und die Veranstaltungsdauer (lt. Veranstaltungsprogramm) abzüglich einem Tag als durchschnittliche Nächtigungsdauer zugrunde gelegt.

Zur Berechnung wird ein durchschnittlicher Hotelpreis herangezogen. Der Preis wird vom Kongressbeirat jeweils am Jahresende für das Folgejahr festgelegt.

Die Formel zur Berechnung der Förderung an den Kongressveranstalter lautet:

Auszuschüttende Förderung = [Veranstaltungsdauer in Tagen – 1] x [50 % der überregionalen Teilnehmer] x [durchschnittlicher Hotelpreis] x [Prozentsatz der jeweiligen Stufe anhand Teilnehmerzahl]


Die auszuschüttende Förderung wird bei der jeweiligen Stufe mit einem Maximalbetrag gedeckelt.

Nach Vorlage der Endabrechnung (Abrechnungsformular) und aller zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit eingebrachten relevanten Unterlagen, kann der Förderungsbeitrag direkt an den Veranstalter oder an den von ihm namhaft gemachten Leistungsträger vor Ort bzw. im Nachgang der Veranstaltung ausbezahlt werden.

Förderungsbeiträge werden auf Basis der Beschlüsse des Kongressbeirates grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung ausbezahlt.

Die Förderungsvergabe erfolgt durch den Kongressbeirat. Der Beirat tritt zur Förderungsvergabe zwei bis drei Mal jährlich zusammen.

Vorbehaltliche Förderungszusagen können nur bei Erfüllung der Kriterien erteilt werden und nach Beschluss des Beirates ausbezahlt werden.

Der Kongressbeirat ist ein Kollektivorgan zur Entscheidung der Vergabe. Rechtsanspruch auf Förderung der Veranstaltung besteht für den Veranstalter bzw. Erfüllungsgehilfen (PCO, Agentur etc.) keiner. 

Die Kongressförderung ist ein freiwilliger Marketingzuschuss seitens des Innsbruck Tourismus.

Innsbruck Tourismus
Burggraben 3
6020 Innsbruck
T +43 512 59 850
F +43 512 59 850-107
office@innsbruck.info