Weitere Informationen zur Körperspende
Sollten Sie sich tatsächlich entschließen können, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung mit Angabe Ihres Geburtsdatums und -orts, sowie Ihrer Wohnadresse. Selbstverständlich können Sie Ihre letztwillige Verfügung ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass unser Institut Ihren Leichnam nur übernehmen kann, wenn sich der Körper in einem für die in der Letztwilligen Verfügung genannten Verwendungszwecke geeigneten Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, insbesondere bei verspäteter Meldung an das Institut, bestimmten Infektionskrankheiten und schwerwiegender Zerstörung des Körpers durch Unfälle etc., ist eine Übernahme nicht möglich. Die Entscheidung darüber trifft in jedem Fall die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt unseres Instituts.
Nach der Übernahme wird der Leichnam an das Institut für Klinisch-Funktionelle Anatomie überführt, wo eine Voruntersuchung durchgeführt wird. Dabei wird, je nach geplanter Verwendung, über die Art der Konservierung entschieden. Durch die Injektion einer Konservierungslösung in das Gefäßsystem wird die Konservierung des Körpers eingeleitet. Anschließend wird der Körper für rund sechs Monate in ein Konservierungsbad eingelegt. Danach wird er bis zur weiteren Verwendung luftdicht verpackt aufbewahrt und damit haltbar gemacht.
Für alle Fälle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Institut nur die Kosten für die Überführung Ihres Leichnams innerhalb Österreichs nach Innsbruck übernehmen wird. Für Auslandsreisen empfehlen wir Ihnen daher, eine entsprechende Rückholversicherung abzuschließen.
Nach entsprechender Nutzung Ihres Leichnams würden wir Ihren Körper kremieren und die Urne auf der Ehrengrabanlage des Instituts am Pradler Friedhof (Friedhof Ost, 6020 Innsbruck, Kaufmannstraße 1, Grabfeld 75a) in aller Stille beisetzen. Das Institut für Klinisch-Funktionelle Anatomie übernimmt natürlich auch die Kosten für die Kremierung und die stille Urnenbeisetzung. Eine Teilnahme von Angehörigen an dieser Beerdigung wird aber selbstverständlich, gegen Übernahme der Mehrkosten für die Aufbahrungshalle, den Kondukt etc., möglich sein. Wir bitten in diesem Fall, sich zeitnah nach dem Ableben der/des Körperspender:in direkt mit dem Institut in Verbindung zu setzen.
Sollten Ihrerseits Unklarheiten bestehen, stehen wir Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.