Ergänzungsprüfungen Latein und Biologie
Ergänzungsprüfung NICHT notwendig:
Die Ergänzungsprüfung aus Latein ist nicht notwendig, wenn bei der Zulassung nachgewiesen werden kann, dass an einer höheren Schule mindestens 10 Wochenstunden Latein erfolgreich absolviert wurden.
Als Nachweis dient die Stundentafel im Reifeprüfungszeugnis oder Berufsreifeprüfungszeugnis. Insbesondere bei ausländischen Zeugnissen, beispielsweise aus Deutschland oder Südtirol, ist es wichtig, eine ergänzende Bestätigung der Schule über die absolvierten Lateinstunden vorzulegen, sofern die Anzahl der Wochenstunden nicht eindeutig aus dem Zeugnis hervorgeht.
Ergänzungsprüfung notwendig:
Für die Zulassung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin muss nachgewiesen werden, dass an einer höheren Schule mindestens 10 Wochenstunden Latein erfolgreich absolviert wurden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden muss die betreffende Person nach der Zulassung zum Studium eine Lateinprüfung ablegen.
Diese Prüfung muss spätestens vor dem vollständigen Abschluss der 1. Diplomprüfung positiv bestanden werden. Je nach Situation handelt es sich dabei um eine Ergänzungsprüfung aus Latein. (Der Nachweis dieser Prüfung ist Teil der besonderen Universitätsreife.)
Die Ergänzungsprüfung aus Latein kann im Rahmen der Lehrveranstaltung (VO) „Terminologie und Grammatik Latein“ an der Medizinischen Universität abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt über „i-med inside“ nach der erfolgreichen Zulassung zum Studium. Allerdings besteht auch die Möglichkeit die Ergänzungsprüfung aus Latein laut UBVO an einer anderen Universität zu absolvieren.
Sobald Sie das Zeugnis/Zertifikat erhalten haben, müssen Sie dieses in der Abteilung Studierendenservices – Bereich Zulassung vorweisen, damit die Auflage aus Ihrem Studierendenakt ausgetragen werden kann.
Sollte dies versäumt werden ist ein Weiterstudieren oder auch ein Abschluss nicht möglich!
Biologie
Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde muss im Rahmen der Zulassung nachgewiesen werden.
Der Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinische Universität Innsbruck stellt gemäß § 2 Abs. 6 Universitätsberechtigungsverordnung in der Fassung BGBl II Nr. 258/2018 bis auf weiteres fest, dass die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind und damit die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde für die Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin und Molekulare Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck entfällt.
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Holzmann Alina
Reyman Mika
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Aufnahmeverfahren für Molekulare Medizin
Reyman Mika
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MUI Shop
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