Latein - Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn der/die Studienwerber/in Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von 10 Wochenstunden erfolgreich besucht hat. Dies wird im Rahmen der Zulassung überprüft. Sollten keine 10 Wochenstunden Latein nachgewiesen werden können, muss der/die Studierende eine Latein-Zusatzprüfung absolvieren.
gemäß § 4 Abs. 1 lit.a UBVO 1998
Die Lateinzusatzprüfung ist
- vor Abschluss des ersten Studienabschnittes (2 Semester) bzw. vor der KMP 2 Prüfung zu absolvieren. (Human- und Zahnmedizin)
- vor Abgabe der Bachelorarbeit zu absolvieren. (Molekulare Medizin)
Die Lateinzusatzprüfung kann im Rahmen eines Terminologiekurses an der Medizinischen Universität abgelegt werden (Anmeldelisten liegen bei der Zulassung auf).
Studierende haben allerdings auch die Möglichkeit die Lateinzusatzprüfung an einer anderen Universität zu absolvieren. Sollte dies der Fall sein, muss das Zeugnis/Zertifikat in der Abteilung Studierendenservices - Bereich Zulassung vorgelegt werden.
zulassung
Kontakt
Zulassung
Mag. Bernadette Broucek
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Carina Gogl
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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