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Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester insbesondere wegen

Ableistung eines Präsenz-, oder Zivildienstes
Schwangerschaft
Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
länger dauernde Erkrankung
Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

zu beurlauben.

Seit dem 01.10.2025 müssen Anträge vollständig digital über ELSA gestellt werden.

Anleitungsvideos sind ebenfalls hier zu finden.

Der ÖH Beitrag muss unabhängig von der Beurlaubung jedes Semester in der vorgegebenen Frist entrichtet werden.

Der Antrag auf Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen (1. Oktober für Wintersemester, 1. März für Sommersemester).