Aufnahmeverfahren barrierefrei
Anmeldung von Medikamenten und/oder medizinischen Geräten
Sollten Sie nur die Mitnahme von Medikamenten und/oder medizinischen Geräten am Testtag anmelden wollen, kontaktieren Sie uns per E-Mail bis spätestens drei Wochen vor dem Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens. Die Mail sollte eine genaue Beschreibung des medizinischen Gerätes und eventuell ein Foto von diesem beinhalten.
Abweichende Prüfungsmethode
Sollten Sie aufgrund einer Behinderung nach § 3 BGStG Bedarf an einer abweichenden Prüfungsmethode haben, die Ihnen die Ablegung einer Prüfung im Rahmen des Aufnahme- oder Auswahlverfahrens in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, können Sie dies tun. Dazu sind folgende Punkte zu erfüllen und berücksichtigen:
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf abweichende Prüfungsmethode müssen Sie über eine gültige Anmeldung verfügen und die Kostenbeteiligung bezahlt haben.
- Die Antragsstellung muss innerhalb der genannten Frist per E-Mail
- Dem Antrag ist ein ärztliches Attest oder Gutachten anzufügen. Aus dem Antrag muss die Behinderung und die notwendige abweichende Prüfungsmethode hervorgehen. Nach Ablauf der Frist zur Antragstellung werden Sie per Mail darüber informiert, ob und in welcher Weise ihnen eine abweichende Prüfungsmethode und gegebenenfalls geeignete Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden.
Fristen für abweichende Prüfungsmethode
01.04.2023-14.04.2023
01.06.2023-16.06.2023
3 Wochen vor dem Aufnahmeverfahren
12.05.2023-02.06.2023
Bitte beachten Sie
Die Angaben zu Ihren Anliegen sind freiwillig und werden selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen behandelt, allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass es uns ohne diese Informationen nicht möglich ist, auf Ihre Einschränkungen einzugehen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen per E-Mail wenden.