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Aufnahmeverfahren barrierefrei

Anmeldung von Medikamenten

Sollten Sie nur die Mitnahme von Medikamenten am Testtag anmelden wollen, kontaktieren Sie uns per E-Mail ehestmöglich jedoch spätestens bis 4 Wochen vor dem Testtag. Die Mail sollte eine genaue Beschreibung des medizinischen Gerätes und ein Foto von diesem beinhalten.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass nicht alle Testhallen ebenerdig zugänglich sind bzw. sich die Toiletten nicht in der gleichen Ebene befinden. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig im Vorhinein.

Bitte beachten Sie

Es dürfen keine WLAN- oder Bluetooth-fähigen Geräte in das Testgelände mitgenommen werden. Diese werden generell ohne Ausnahme nicht genehmigt. Eine fristgerechte Anmeldung medizinischer Geräte hat jedenfalls zu erfolgen. Ohne Anmeldung und ohne weiters erfolgter Genehmigung seitens ANV-Leitung wird die Mitnahme beim Einlass jedenfalls verweigert werden.

Anmeldung von medizinschen Geräten

Sollten Sie die Mitnahme von medizinschen Geräten am Testtag anmelden wollen, kontaktieren Sie uns innerhalb der untenstehenden Frist per E-Mail. Die Mail muss folgendes beinhalten:

  • Ihre Bearbeitungsnummer
  • eine genaue Beschreibung des medizinischen Gerätes
  • ein Foto des medizinischen Gerätes
  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular

Wir antworten nur auf E-Mails, die von der E-Mail Adresse gesendet werden, mit der Sie sich für das Aufnahmeverfahren angemeldet haben.

Abweichende Prüfungsmethode

Sollten Sie Bedarf an einer abweichenden Prüfungsmethode haben, da Ihnen die Ablegung einer Prüfung im Rahmen des Aufnahme- oder Auswahlverfahrens in der vorgeschriebenen Methode aufgrund einer Behinderung nach § 3 BGStG unmöglich ist, können Sie dies beantragen. Dazu sind folgende Punkte zu erfüllen und berücksichtigen:

  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf abweichende Prüfungsmethode müssen Sie über eine gültige Anmeldung verfügen und die Kostenbeteiligung bezahlt haben.
  • Die Antragsstellung muss innerhalb der unten genannten Frist per E-Mail erfolgen.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt dem Antrag beigefügt werden.
  • Dem Antrag ist ein unterzeichnetes und gestempeltes ärztliches Attest oder Gutachten anzufügen. Aus dem Antrag muss die Behinderung und die notwendige abweichende Prüfungsmethode hervorgehen.

Alle Fälle werden bis zum Ende der Beantragugsfrist gesammelt und anschließend individuell (von einem Gremium) besprochen und bewertet. Sie werden von uns rechtzeitig vor dem Test per Mail darüber informiert, ob und in welcher Weise Ihnen eine abweichende Prüfungsmethode und gegebenenfalls geeignete Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden.

Fristen für abweichende Prüfungsmethode / Anmeldung medizinischer Geräte

  • 01.04.2024 – 12.04.2024 (Human- und Zahnmedizin)
  • 27.05.2024 – 07.06.2024 (Molekulare Medizin BSc und Pharmaceutical Sciences MSc)
  • Ab Anmeldung bis 3 Wochen vor Aufnahmeverfahrenstermin (Molekulare Medizin MSc)

Bitte beachten Sie

Die Angaben zu Ihren Anliegen sind freiwillig und werden selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen behandelt, allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass es uns ohne diese Informationen nicht möglich ist, auf Ihre Einschränkungen einzugehen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden.