Toolbox / Factsheets
Drittmittelrichtlinie
Drittmittel sind für Universitäten zu einem wesentlichen Bestandteil der Forschungsfinanzierung geworden. Daher ist es dem Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) ein großes Anliegen, ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bei der Einwerbung von Drittmitteln und der Abwicklung dieser Projekte organisatorisch, rechtlich und kaufmännisch-administrativ bestmöglich zu unterstützen. Die Drittmittelrichtlinie vom 19.12.2014 und Ergänzung vom 11.07.2024 regelt die Abwicklung aller Drittmittelaktivitäten an der Medizinischen Universität Innsbruck.
zur Richtlinie vom 19.12.2014 zur Ergänzung vom 11.07.2024IPR Toolkit
Eine Sammlung von interessanten Informationen zum Thema IPR findet sich auf der Seite des Wissenstransferzentrum WEST (WTZ West). Das WTZ West ist ein Verbundprojekt von den westösterreichischen Hochschulen (6 Universitäten und 4 Fachhochschulen)
zur den IPR ToolkitRichtlinie akademische Ausgründungen
Die Medizinische Universität Innsbruck (MUI) steht als medizinische Forschungs- und Bildungseinrichtung für herausragende Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Lehre und Patientenversorgung. In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiges Anliegen der MUI, den Wissenschaftsstandort weiter auszubauen und innovative Forschungs- und Entwicklungsfelder zu unterstützen.
Zur RichtlinieKurs zu Entrepreneurship & Technology
From Idea to Market
Zum KursVideos zu IP und Entrepreneurship
Kurze Videos mit Basisinformationen zu IP und Entrepreneurship. Die Videos sind im Rahmen des WTZ West (Verbundprojekt westösterreichischer Universitäten entstanden)
Zu den VideosMaterial Transfer Agreement
Ein MTA regelt die Übertragung von in der Regel nicht patentiertem Material. Besonders wichtig ist dies bei universitären MTAs, da Forschung und Lehre im Vordergrund stehen. Bei MTAs mit Industriepartnern ist darauf zu achten, dass die Hochschule ihr Eigentum nicht unter Wert oder kostenlos überträgt. Biologische Materialien wie Antikörper oder Zelllinien können von erheblichem Wert sein, weshalb eine angemessene Vergütung häufig Bestandteil der Vereinbarung ist. Der Technologietransfer (TTO) berät Sie gerne!
Vorgehen bei der Anfertigung eines MTA:
Kontaktaufnahme: Wissenschaftler:innen, die Material transferieren möchten (ein- oder ausgehend), wenden sich frühzeitig an den Technologietransfer (TTO).
Einreichung der Unterlagen: Bitte füllen Sie den entsprechenden Fragebogen aus, um die Erstellung des MTA vorzubereiten. Basierend auf den vollständigen Angaben erstellt das TTO den Vertrag für Sie und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Fragebogens.
- Kontaktaufnahme: Wissenschaftler:innen, die Material transferieren möchten (ein- oder ausgehend), wenden sich frühzeitig an den Technologietransfer (TTO).
- Einreichung der Unterlagen: Bitte füllen Sie den entsprechenden Fragebogen aus, um die Erstellung des MTA vorzubereiten. Basierend auf den vollständigen Angaben erstellt das TTO den Vertrag für Sie und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Fragebogens.
Fragebögen:
- Sonderfall: Transfer von humanem Material: Soll humanes Material transferiert werden, ist zusätzlich zum MTA-Fragebogen die ausgefüllte MDTA-Checklist vorzulegen. Diese dient der Prüfung ethischer und rechtlicher Anforderungen.
- Prüfung durch den TTO: Der TTO prüft die formale und inhaltliche Vollständigkeit der Unterlagen.
- Vertragserstellung durch die Abteilung Recht & Compliance: Nach positiver Prüfung wird die Anfrage zur Vertragserstellung an die Abteilung Recht & Compliance weitergeleitet.
- Sonderfall: Eingehendes Material: Bei eingehendem Material sollte idealerweise ein Vertragsentwurf des Materialproviders vorliegen, der dann von der Abteilung Recht & Compliance geprüft wird.