Außerordentliche Studierende
Als außerordentliche/r Studierende/r ist aufzunehmen, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, die erforderlichen Vorkenntnisse besitzt und auf bestimmte Zeit Lehrveranstaltungen, oder einen Universitäts- oder Hochschullehrgang zu besuchen wünscht.
Ebenfalls als außerordentliche Studierende sind jene Personen aufzunehmen, die ein im Ausland absolviertes Studium zunächst ergänzen müssen, damit ihr akademischer Grad oder Studienabschluss nostrifiziert, also einem fachlich einschlägigen österreichischen Studienabschluss gleichwertig erklärt werden kann.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Zulassung vorlegen:
• Gültiges Reisedokument
• Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
• Studierendenvoranmeldung
Die Anrechnung von postitven Prüfungen als außerordentliche Studierende auf ordentliche Studien ist im Universitätsgesetzt 2002 wie folgt geregelt:
§ 78. (7) Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung oder der Ergänzungsprüfung für den Nachweis der körperlich-motorischen Eignung oder der Zulassungsprüfung für den Nachweis der künstlerischen Eignung für das Studium, für welches die Prüfung anerkannt werden soll, abgelegt wurden.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Zulassung
Lara Krotil, M.A.
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Carina Leitner
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Mara Schaiter, BA
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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