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Formeller Ablauf der Zulassung

Wenn Sie eine bezahlte Dissertationsstelle innerhalb eines Programmes gefunden haben, müssen Sie sich in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zum Clinical PhD (Doctor of Philosophy) zulassen. Beim Zulassungsverfahren wird zwischen einem österreichischen und nicht- österreichischen Studienabschluss unterschieden.

a.) Österreichischer Studienabschluss

  • Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin
  • Abschluss eines Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist, und für die Teilnahme an einem Programm des Studienganges „Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaft“ an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.

b.) Nicht- österreichischer Studienabschluss

  • Abschluss eines Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist, und für die Teilnahme an einem Programm des Studienganges „Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaft“ an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.

Dokumente für die Zulassung

bei einem nicht- österreichischen Studienabschluss werden zusätzlich folgende Dokument benötigt:

  • Gegebenenfalls: Nachweis des Studienplatzes von dem Land, in dem der Studienabschluss gemacht wurde
  • Die Unterlagen müssen, wenn diese nicht auf Deutsch bzw. Englisch ausgestellt sind, übersetzt werden. Beachten Sie hierzu unsere Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften.

ACHTUNG:

Das Formular Anmeldung einer Dissertation muss komplett ausgefüllt, (insbesondere unter Punkt 3) und von Ihnen, Ihrem/Ihrer Betreuer/in, Ihrem/Ihrer Koordinator/in und Ihrem/Ihrer Direktor/in unterschrieben sein. Dadurch wird folgendes bestätigt:

  1. Die Unterstützung eines Betreuers der Ihre Dissertation begleitet, sowie die Bestätigung, dass zwei weiter Professoren im Dissertationskomitee teilnehmen.
  2. Die Grundlinien Ihrer Doktorarbeit mit Ihrem Betreuer ausgearbeitet wurden und dass ein Titel für die Arbeit festgelegt wurde.
  3. Das Programm zur Doktorarbeit ausgewählt und die Zustimmung des jeweiligen Koordinator/in zu Ihrer Doktorarbeit eingeholt wurde.

Der Studienvertrag (Study Agreement) muss komplett ausgefüllt und von Ihnen, Ihrem/Ihrer Betreuer/in und Ihrem/Ihrer LeiterIn der Organisationseinheit unterschrieben werden. Im Studienvertrag wird folgendes geregelt:

  1. Wann die Phase des Forschungsjahres, das durchgehend absolviert werden muss, stattfindet;
  2. Wann ggf. die Phase des Studiums bei gleichzeitiger fachärztlicher Weiterbildung erfolgt und wie dabei die Forschungszeit sichergestellt wird;
  3. Wie der variable Anteil der programmspezifischen formalen Lehre aussieht und welche Leistungen zu erbringen sind;
  4. Wie das Forschungsprojekt finanziert wird und
  5. Wie ggf. die Anstellungsregelung in der berufsbegleitenden Phase gelöst wird.

 

Vorlage der Dokumente

Der Antrag auf Zulassung kann persönlich oder per Post, z.H. Frau Mag. Brigitte Amtmann, Speckbacherstr. 31- 33, 6020 Innsbruck eingebracht werden.

Die Unterlagen werden geprüft. Sollte eine inhaltliche Prüfung notwendig sein, werden Ihre Dokumente an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten weitergeleitet. Dadurch kann das Zulassungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Werden weitere Dokumente benötigt, erfolgt die schriftliche Verständigung mittels Verbesserungsauftrag. Ist der Antrag vollständig, wird ein Zulassungsbescheid per Post zugestellt.

Um eine bestmögliche und rasche Servicierung gewährleisten zu können, müssen

  • Östereicher/innen und EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Zulassungsfrist, d.h. im Sommerstemester 16.04. und im Wintersemester 16.11. einreichen.
  • EWR- Bürger/innen und Nicht EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 05.02. im Sommersemester und 05.09. im Wintersemester einreichen.

 

Möglicher Erwerb von Vorleistungen für das Doktoratsstudium der klinisch-medizinischen Wissenschaften (Doctor of Philosophy / PhD)

Festlegung des Vizerektors für Lehre und Studienangelegenheiten zur Genehmigung des Besuches von Lehrveranstaltungen als PDF

Ansuchen für Studierende als PDF

Bestätigung für Projektleiter als PDF