Allgemeine Informationen
Sprachkenntnisse
Das von der Gastuniversität geforderte Sprachniveau ist bereits bei der Bewerbung schriftlich nachzuweisen.
Sprachkurs im Gastland
Sprachkurse im Gastland unmittelbar vor Beginn des Aufenthaltes sind von den Studierenden selbst zu organisieren. Eine Förderung für diese Sprachkurse kann von der Abteilung für Internationale Beziehungen ab einer Dauer von mind. 2 Wochen bis max. 1 Monat gewährt werden. Informationen zu Sprachkursen finden sich unter anderem auf den Websites der Partneruniversitäten.
Versicherung
Für den Auslandsaufenthalt müssen Sie kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
Informationen zur ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung finden Sie hier. Dort können Sie auch eine Versicherungsbestätigung anfordern.
Informationen zur Krankenversicherung holen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein.
Studienbeihilfe
Studierende, die Anspruch auf Studienbeihilfe haben, beziehen diese auch während des Aufenthaltes weiter.
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag MUSS von jedem Studierenden bezahlt werden! Ansonsten besteht beim Auslandsaufenthalt keine Unfall-und Haftpflichtversicherung durch die ÖH und es kommt zur Exmatrikulation.
Unterkunft im Ausland
Siehe Erfahrungsberichte in der Abteilung Internationale Beziehungen.