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Auszug aus den Richtlinien des Rektorates für die Gebarung

 

  • Rechnungen sind nur dann zur Zahlung freizugeben, wenn die/der für die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit Befugte diese als sachlich richtig unterfertigt hat.
  • Bestellungen/Beschaffungen dürfen unbeschadet anderer Vorgaben nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass die budgetäre Bedeckung gegeben ist.
  • Hinsichtlich des Budgetvollzuges sind Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren und/oder einer Vertragssumme von mehr als € 50.000,00 dem zuständigen Rektoratsmitglied ungeachtet einer für den Vertragsabschluss ansonsten prinzipiell erteilten Vollmacht jedenfalls zur Genehmigung vorzulegen; Verträge mit einer auf die Laufzeit des Vertrages gerechneten Vertragssumme von mehr als € 100.000,00 bedürfen darüber hinaus der Genehmigung des Rektorats (Rektoratsbeschluss).

 

Download: Die vollständige Richtlinie des Rektorates für die Gebarung

 

 

Büro des Rektorates - Innenrevision

Ansprechpartner Innenrevision:

Mag. Johannes Eberl, MAS LL.M.

Diplomierter Interner Revisor

Tel.: +43(0)512-9003-70096

 

E-Mail: Innenrevision@i-med.ac.at

 

Adresse:

Fritz-Pregl-Straße 3, 3. Stock

A-6020 Innsbruck

 

 

 

 

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