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Forschungsprämie - 2020

Die Medizinische Universität Innsbruck (MUI) will die Einwerbung von extern evaluierten und kompetitiv eingeworbenen Forschungsdrittmitteln fördern und zusätzliche Anreize zur Leistungssteigerung setzen.
Mit der vorliegenden Richtlinie soll die Grundlage für die Vergabe einer leistungsbezogenen Prämie (Projektleitervergütung) geschaffen werden, durch die Forscherinnen/Forscher an der MUI, die diese Drittmittel erfolgreich eingeworben haben, honoriert werden.

Beantragung ausschließlich durch die/den ProjektleiterIn (persönlich) online über GAR: http://fld.i-med.ac.at/public/garinfo.cgi

Anspruchsvoraussetzungen:

Richtlinie 2020 des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck über die Vergabe von Forschungsprämien für die Einwerbung von Forschungsdrittmitteln.
Diese Richtlinie gilt für eingeworbene Drittmittelprojekte mit Projektstart, das ist die erste Drittmittelkontobewegung, zwischen 01.01.2020 und 31.12.2020.
Die Beantragung ist nur noch innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Projektstart (1. Tranche) und sechs Monate nach Projektende (2. Tranche) zulässig.

Erforderliche Unterlagen:

1. Tranche
2. Tranche 
Ausgefülltes Beiblatt 

Erforderliche Angaben auf dem Antrag:

  1. Angaben zu Antragsteller, Projekttitel, Fördergeber, Laufzeit, Projektvolumen und SAP-Nr.
  2. Die Berechnung der Höhe der Prämie und der jeweiligen Tranche erfolgt durch die Abteilung Finanzen und Rechnungswesen und wird direkt in das Formular eingetragen. Der Antrag muss per Email  an die Drittmitteladministration der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen, Frau Anita Malik, gesendet werden. Sie erhalten das ausgefüllte Formular per Email retourniert.
    Anita.Malik@i-med.ac.at
  3. Weitere Angaben auf dem Antragsformular zur Auszahlung der Prämie: Art der Auszahlung und Begünstigte/Begünstigter.
  4. Bestätigung der Richtigkeit der Angaben und Bestätigung, dass der Projektleitung keine Projektleitervergütung durch die Fördergeberin/den Fördergeber zusteht mit Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers.

Erforderliche Angaben auf dem Beiblatt:

Bei einer Auszahlung der Prämie über das Gehaltskonto sind folgende Angaben auf dem Beiblatt zum Antrag auf Forschungsprämie erforderlich:
Angaben zu der/dem AntragstellerIn laut Beiblatt
Angaben zu weiteren Begünstigten laut Beiblatt

Weiterer Ablauf: 

Nach Antragstellung in GAR erfolgt die Prüfung des Antrags sowie die Einholung der Freigabe der Prämie vom zuständigen Mitglied des Rektorats durch die Abteilung Forschungsservice und Innovation.
Für alle Fragen zur Beantragung und  weiteren Abläufe wenden Sie sich bitte an uns: Abteilung Forschungsservice und Innovation