Der Studierendenausweis
Der Studierendenausweis erfüllt mehrere praktische Funktionen im Studienalltag und darüber hinaus.
Zunächst dient er als offizieller Nachweis des Studierendenstatus und dient somit zur Legitimation.
Der physische Studierendenausweis (Chipkarte)
Der physische Studierendenausweis ist bei
- Lehrveranstaltungen und
- allen Prüfungen
als Legitimation vorzuweisen.
Darüberhinaus ermöglicht er den Zutritt am Wochenende (wenn geöffnet) zum Gebäude und den definierten Bereichen wie, Lern- und Leseräume an der Medizinischen Universität Innsbruck.
Nutzung der Schließfächer
Weiterhin können in der Fritz-Pregl-Str. 3 im 1., 2. und 3. OG nur mit physischem Studierendenausweises die Schließfächer genutzt werden.
Die Nutzung der Schließfächer ist für die Dauer eines Tages gestattet. Die Schließfächer sind am selben Tag zu räumen, das liegt in Ihrer Eigenverantwortung!
Falls Sie es versäumen, Ihr Fach zu räumen, melden Sie sich zu folgenden Zeiten im Skills Lab, 3.OG:
Montag – Freitag (nicht an Feiertagen!) 09:00 – 10:00 Uhr
Die Entsperrung des Schließfaches durch unsere Mitarbeiter:innen erfolgt gegen eine Gebühr von € 20,00. Diese ist vor Ort mittels Bankomatkarte zu begleichen.
Verlängerung des Studierendenausweises
Eine Verlängerung des Studierendenausweises ist nach Bezahlung jedes Semester an den Validierungsgeräten möglich.

Diese finden Sie hier:
Fritz-Pregl-Straße 3, A-6020 Innsbruck
- 1. Stock Richtung Süden (beim Getränkeautomaten)
- 4. Stock (links nach dem Eingang) zu den Parteienverkehrszeiten
oder
Innrain 80/82, A-6020 Innsbruck
- 1. Stock
Zusätzlich ermöglicht der Studierendenausweis oft Vergünstigungen. Viele Einrichtungen – etwa Museen, Kinos oder Verkehrsbetriebe – gewähren mit Vorlage der Karte ermäßigte Preise. Auch bei Ämtern oder der Stipendienstelle dient der Studierendenausweis als Legitimation.
Was tun, wenn Sie eine Neuausstellung des physischen Studierendenausweises benötigen?
Wann kann ich ein Duplikat des Studierendenausweises beantragen?
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Studierendenausweises, bei einer beschädigten Karte oder im Falle einer Namensänderung (z. B. nach einer Eheschließung) kann ein neuer Studierendenausweis beantragt werden.
Wie kann ich einen neuen Studierendenausweis beantragen?
Für die Ausstellung eines neuen Studierendenausweises bitten wir Sie persönlich, während der Parteienverkehrszeiten, mit folgenden Unterlagen bzw. Nachweise in die Abteilung Studierendenservices zu kommen:
- Ausgefüllter Duplikatsantrag
- Nachweis über den geleisteten Kostenersatz für die Duplikatsausstellung des Studierendenausweises (Zahlungsbeleg)
Spezifische Nachweise:
- Bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige, welche Sie beim Fundamt oder Polizei erhalten haben.
- Bei Namensänderung: Nachweis über die Personenstands- bzw. Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Bei einem defekten Studierendenausweis: defekte Karte in die Abteilung Studierendenservices mitnehmen
Der Betrag von € 15.- kann entweder vor Ort mittels Bankomat bezahlt werden oder vor der Neuausstellung auf folgendes Konto überwiesen werden:
Empfänger: Medizinische Universität Innsbruck
Betrag: € 15,-
BIC: HYPTAT22
IBAN: AT13 5700 0210 1113 0500
Verwendungszeck: Duplikat StudentCard „KST 714100“
Der digitale Studierendenausweis
Seit dem Sommersemester 2026 besteht die Möglichkeit, zusätzlich den digitalen Studierendenausweis zu beantragen. Das können alle Personen tun, die an mindestens einer öffentlichen österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind und entweder eine ID Austria mit Vollfunktion oder eine eIDAS-notifizierte eID mit Lichtbild in einem österreichischen Register besitzen.
Für die Nutzung des digitalen Studierendenausweises ist die App „eAusweise“ erforderlich.
Was kann der elektronische Studierendenausweis?
- Er wird von externen Stellen grundsätzlich anerkannt und ermöglicht den Erhalt verschiedener Rabatte.
Was kann er nicht?
- Der digitale Studierendenausweis ersetzt den physischen Studierendenausweis derzeit nicht und dient somit nicht als Legitimation bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Der bisherige Studierendenausweis bleibt weiterhin bei folgenden Services gültig:
- Legitimation bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Öffnen und Versperren von Schließfächern
- Zutrittsberechtigung Tutor:innen für freigeschaltete Räume
- Ausleihservice an den Bibliotheken
Eine Hilfestellungen zum digitalen Studierendenausweis finden Sie hier.
Studium
Kontakt
Zulassung
Mara Nocker-Schaiter, BA
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Patrizia Pierdomenico, MA
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Maria Bosnjakovic (in Karenz)
Carina Leitner (in Karenz)
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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