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Open-Access Pauschale des FWF

 

Die Open-Access Pauschale des FWF gilt ab 1. Jänner 2024 für alle laufenden und neu bewilligten FWF-Projekte (PROFI und ad personam) und löst das bisherige Programm „Referierte Publikationen“ ab.

Die Open Access Pauschale gilt für begutachtete Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge oder Ähnliches,

die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen.

Ausnahme: Ad Personam Projekte, die vor dem 1.3.2023 genehmigt wurden können Publikationen aus dem jeweiligen Projektkonto bezahlen. Es gelten auch hier die Regeln des FWF.

Publikationskosten können bis 36 Monate nach Projektende bzw. Ende der Förderperiode des Projekts refundiert werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Eine aufrechte Affilierung der/des korrespondierenden Autorin/Autors an der MUI ist erforderlich. Bei mehreren korrespondierenden AutorInnen aus verschiedenen Forschungsstätten muss vorab geklärt werden, wo die Open-Access Förderung eingereicht wird.
  • Die Artikel müssen der Open Access Policy des FWF entsprechen.
  • Folgendes Acknowledgement/Rights Retention Statement muss bei der Einreichung in der Publikation enthalten sein:

„This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission. “  

 „Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“

Die Grant-DOI ist im Forschungsradar des FWF abrufbar.

Förderbare Kosten:

  • Kosten (Article Processing Charges) für begutachtete Publikationen mit einer CC BY Lizenz in Gold-Open-Access-Zeitschriften, die im Dictionary of Open Access Journals DOAJ gelistet sind.

Rechnung und akzeptierte Publikation sind online über GAR einzureichen: http://fld.i-med.ac.at/public/garinfo.cgi

Checkliste für die Einreichung in GAR

  • Bei Publikationen, die im Rahmen von transformativen Open Access Abkommen -Verlagsvereinbarungen - veröffentlicht werden, muss vorab die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol ULBT kontaktiert werden. Die Publikation muss mit einer CC BY“ Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden.

Universitäts- und Landesbibliothek Tirol | Abteilung E-Medien 
Lisa Hofer, Tel: +43 (0) 512-507-31038 
Erika Pörnbacher, Tel: +43 (0) 512-507-2405  
Mail: ulb-emedien@uibk.ac.at

  • Gebühren für Diamond-Open-Access-Plattformen und alternative Open-Access-Publikationsplattformen, wenn die Publikationen mit „CC BY“ Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden.

Rechnung und akzptierte Publikation sind online über GAR einzureichen: http://fld.i-med.ac.at/public/garinfo.cgi

Checkliste für die Einreichung in GAR

Keine Förderung für:

  • Kosten für Open-Access-Veröffentlichungen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access), die nicht Teil von transformativen Open-Access-Abkommen – Verlagsvereinbarungen – sind.
  • Kosten wie page charges, colour charges, cover charges etc. Es werden ausschließlich Article Processing Charges gefördert.
  • Kosten für zeitverzögertes oder nachträgliches Open Access einer Publikation.
  • Kosten für den Lesezugang.
  • Kosten für Publikationen mit anderen Lizenzen als der „CC BY“ Lizenz.
  • Open-Access-Gebühren im Zusammenhang mit begutachteten Monographien, gesamte Sammelbände oder gesamte Special Issues. Diese können weiterhin über das FWF-Programm „Buchpublikationen“ abgerechnet werden.

Programmspezifische FAQ des FWF für AutorInnen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Forschungsförderung und Innovation:

Dr.in María T. Pérez Mediavilla
Tel.: +43 (0)512/9003-70073
E-Mail: maria.perez@i-med.ac.at

Eva Mayrgündter
Tel.: +43 (0)512/9003-71763
E-Mail: Eva.Mayrguendter@i-med.ac.at