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Mobilitaet

 

Famulatur / KPJ Nepal

Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck haben die Möglichkeit, einen vierwöchigen Aufenthalt im Rahmen einer Famulatur/des KPJs am Dhulikel Hospital der Medical School of Kathmandu University in Nepal zu absolvieren.

Zeitraum: während des gesamten Studienjahres, 2 Plätze pro Monat
ORGANISATION: Katja Pleschberger B.A., katja.pleschberger@i-med.ac.at

Förderung: Details zur Förderung erfahren Sie in der Abteilung für Internationale Beziehungen.
Nach Abgabe der Aufenthaltsbestätigung sowie eines Erfahrungsberichts (mind. 1 Seite) in Mobility-Online innerhalb eines Monats nach Rückkehr kann die Förderung ausbezahlt werden.

Fächer: Pädiatrie, weitere Fächer auf Anfrage


Bewerbungsphase für Aufenthalte 2024: geschlossen

Bewerbungsphase für Aufenthalte 2025: geöffnet bis 01.10.2024

Bewerbungsphase für Aufenthalte 2026: geöffnet ab 01.10.2024 bis 01.10.2025

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Abgeschlossener zweiter Studienabschnitt bei Antritt der Famulatur
  • Sehr gute Englischkenntnisse
  • KPJ: positive KMP6

Bewerbungsablauf

Sie melden sich mit Ihrer Q-Nummer und Ihrem dazugehörigen Passwort über diesen Link an: Bewerbung Nepal
Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Nach der Registrierung steigen Sie für Ihre Bewerbung bitte unter https://mobility.i-med.ac.at ein.
 

Weitere Informationen

Das Dhulikel-Hospital liegt ca. 30 km außerhalb von Khatmandu, bietet Unterkunft und Verpflegung.

Information des Außenministeriums zu Nepal

Kaution

Da es in den letzten Jahren vermehrt zu kurzfristigen Stornierungen im Rahmen des Programmes gekommen ist, wird eine Kaution in Höhe von € 200,– eingehoben.
Die Kaution ist nach entsprechender Aufforderung per Mail über MOBILITY ONLINE an die Abteilung Internationale Beziehungen zu überweisen.
Nach dem erfolgreich absolvierten Auslandsaufenthalt sowie der Vorlage von Erfahrungsbericht und Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie die Kaution zurück überwiesen.

Eine Rückerstattung kann NICHT erfolgen, wenn Sie aus selbstverschuldeten Gründen den Aufenthalt nicht antreten bzw. abbrechen.