Ethikkommission

Aktuelles

Jänner 2012

Frist für die Erfüllung von „aufschiebenden Bedingungen“:

Sollten der Nachweis der Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen und Auflagen nicht binnen einer Frist von 6 Monaten (Einlangen bei der EK) erbracht werden, gilt der Genehmigungsantrag gemäß § 14 Abs. 6 GO der EK der MUI als zurückgezogen.
Die EK wird den Antragsteller und – im Falle von klin. Prüfungen nach AMG und/oder MPG - das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen hiervon gesondert in Kenntnis setzen.

 

Dezember 2011

Geschäftsordnung (gültig ab 16.12.2011)

Beschlossen in der 308. Ethikkommissionssitzung am 15.12.2011

 

26. August 2011

Beschlussfassung der Ethikkommission in der 304. Sitzung am 25.08.2011:

Nach der neuen Regelung des § 12a Abs 14 TirKAG sind die Protokollauszüge der Sitzungen nun auch an die Prüfer, sofern diese nicht Antragsteller sind, und an die Leiter der jeweiligen Organisationseinheiten zu übermitteln

 

November 2010

Die Tiroler Patientenvertretung übersiedelt mit 01.01.2011 und ist daher ab diesem Zeitpunkt auch als externe Kontaktstelle unter folgender Adresse zu erreichen:

Tiroler Patientenvertretung
Herr Mag. Birger Rudisch
Meraner Straße 5, 1. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512-508-7700
Fax: 0512-508-7705
E-Mail:
patientenvertretung@tirol.gv.at

 

25. Oktober 2010

Verleihung des Goldenen Tiroler Adler Ordens 2010 an o.Univ.-Prof. DI Dr. Peter Lukas

 

21. März 2010

Änderung der Meldepflicht beim BASG für MP-Studien und Leistungsbewertungsprüfungen (LBP)

 

August 2009

Endbericht der Inspektion der Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck
durch die AGES, 06. August 2009

 

Juni 2009

Ergebnis der Inspektion der Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck
vom 28. und 29. April 2009

 

20. Februar 2009

Überprüfung von wissenschaftlichen Arbeiten (Dissertationen und Diplomarbeiten) durch die Ethikkommission - Beschluss der 274. EK-Sitzung vom 19.02.2009

 

21. November 2008

Lt. Beschluss der 271. EK-Sitzung vom 20.11.2008 können pro Sitzung max. 40 Projekte behandelt werden.

 

September 2007

Neue Geschäftsordnung (inkl. Wahlordnung)

Beschlossen in der 256. Ethikkommissionssitzung am 30.08.2007 gültig ab 31.08.2007

 

04. September 2007

Neuer Formulierungsvorschlag bzgl. Datenschutz für die Patienteninformation und Einwilligungserklärung

- siehe Formulierungsvorschlag zu Punkt 8. der Checkliste EV

 

April 2007

Beurteilung von retrospektiven Studien durch die Ethikkommission

Führende internationale wissenschaftliche Fachzeitschriften verlangen für die Veröffentlichung von retrospektiven Studien häufig das Votum der Ethikkommission. Dies betrifft beispielsweise retrospektive Auswertungen von Behandlungsformen oder von diagnostischen Verfahren. Der Ethikkommission wurden daher wiederholt Manuskripte von derartigen bereits abgeschlossenen Studien zur Beurteilung vorgelegt.

Da die Ethikkommission grundsätzlich vor Inangriffnahme eines Forschungsvorhabens zu befassen ist, hat die Kommission beschlossen, ab Ostern 2007 keine Manuskripte von retrospektiven Studien mehr zu beurteilen.

Daher beurteilt die Ethikkommission retrospektive Studien nur mehr vor deren Beginn. Für die Einreichung sind nötig:

  • 1-fach: Anschreiben
  • 1-fach: Formular EK1 (Antrag auf Beurteilung eines klin. Forschungsprojektes)
  • 6-fach: Gesamtprotokoll/Prüfplan (Version, datiert, paginiert - vom Prüfer u. Sponsor unterschrieben)
  • 6-fach: Case Report Form/Prüfbögen (Version, datiert)
  • 1-fach: Nachweis der Qualifikation des Principal Investigators/CV (datiert, unterschrieben)
  • 1-fach: Angaben über die Datengewinnung und -auswertung sowie Angaben zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • 1-fach: Voten anderer Ethikkommissionen (falls vorhanden)

Kontakt Geschäftsstelle:

Mag.ª Karin Pardeller

Tel.: +43 (0)512/504-25444 oder -22293
Fax: +43 (0)512/504-22295
E-Mail: Ethikkommission@i-med.ac.at  

Termine ausnahmslos
nach Vereinbarung

Öffnungszeiten:
MO bis DO 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag 7:30 – 12:00 Uhr

Innrain 43
A-6020 Innbruck

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