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PhD-Studium

Für Informationen zum PhD-Studium klicken Sie hier.

 

Zulassung für EU-Bürger*innen

(inkl. Österreicher*innen und jene, die im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellt sind)

 

      • Einladung zur Zulassung (=Genehmigung des Vizerektors)
      • Studierendenvoranmeldung (Datenregistrierung) - Anleitung
      • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu PhD-Studien (gemäß UG 2002 §64 Abs 4-6)
      • Gültiges Reisedokument
      • Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
      • Bei einer Gleichstellung laut Personengruppenverordnung: entsprechende Nachweise, die die Gleichstellung rechtfertigen.
      • Die bestehenden Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften sind unbedingt zu beachten!

 

Alle Dokumente sind in Original und einfacher Kopie vorzulegen!

 

Zulassung für Nicht-EU-Bürger*innen

(Nicht-EU-Bürger*innen welche in Hinblick auf den Studienzugang nicht gleichgestellt sind)

 

 

Alle Dokumente sind in Original und einfacher Kopie vorzulegen!