Servicecenter RECHT
Das Servicecenter Recht als Organisationseinheit mit Administrations- und Dienstleistungsfunktion hat folgende Aufgaben gegenüber den jeweils geschilderten Personen(gruppen):
- Rechtliche Beratung des gemäß Geschäftsordnung des Rektorates zuständigen Mitgliedes des Rektorates in universitätsrechtlichen Fragestellungen (mit Ausnahme des Personalrechts)
- Rechtliche Beratung der anderen Organisationseinheit mit Administrations- und Dienstleistungsfunktion (mit Ausnahme der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten hinsichtlich Studienrecht)
- Rechtliche Betreuung und Abwicklung von Beschaffungsvorgängen gemäß Bundesvergabegesetz (ausgenommen Direktvergabe)
- Veröffentlichung des Mitteilungsblattes
- Führung der Vertragsevidenz
- Rechtliche Unterstützung des Datenschutzbeauftragten im Datenschutzrecht
- Drittmittelbereich:
- Überprüfung / Erstellung von Forschungsverträgen,
- (Mit) Betreuung der internen Forschungsprojektdatenbank, insbesondere
- Bevollmächtigung gem § 27 Abs 2 UG 2002
- Rechtliche Beratung von ProjektleiterInnen
- Diensterfindungen
- Abwesenheitsvertretung der „Studienabteilung – Aufgabenbereich Zertifizierung und Studienrecht“ durch den Leiter des Servicecenters Recht
- Begutachtung von Gesetzesentwürfen
- Schnittstellenfunktion zu externen RechtsberaterInnen (ausgenommen Personal- und Studienrecht)
- Organisation und Gestaltung des eigenen Wirkungsbereiches