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Knifflige Fälle gelöst

Das Innsbrucker Institut für Gerichtliche Medizin hat wieder einmal einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von zwei Kriminalfällen geleistet. In beiden Fällen wurden Leichenfunde von der Polizei mit Personen in Zusammenhang gebracht, die schon seit langer Zeit als vermisst galten. Durch den Vergleich von DNA-Proben konnte in beiden Fällen die Identität der Toten zweifelsfrei geklärt werden.

Vor fast 15 Jahren ist Hans Pallanich auf einer Reise durch Kanada verschwunden. Trotz intensiver Suche konnte der 26-jährige Burgenländer nicht gefunden werden. Im Oktober des Vorjahres entdeckte ein kanadischer Biologiestudent in der Nähe der Stadt Pemberton Meadows in British Colombia Knochenteile und persönliche Gegenstände des Vermissten. Im Auftrag des österreichischen Innenministeriums untersuchte das Innsbrucker Institut für Gerichtliche Medizin Proben aus dem Fund und verglich sie mit DNA-Proben von Angehörigen des Burgenländers. „Uns standen dazu ein Stück eines Oberschenkelknochens sowie ein Zahn aus dem Fund zur Verfügung“, erzählt Institutsvorstand Prof. Richard Scheithauer. „Ein entscheidender Schritt ist die Isolierung der DNA aus den Fundstücken. Bei solch alten Funden kann sowohl die Menge als auch die Qualität der DNA sehr eingeschränkt sein.“ Es bedarf daher der Erfahrung eines ausgewiesenen Labors, um diese Proben zweifelsfrei zu identifizieren. „Manchmal müssen dazu mehrere Untersuchungen mit unterschiedlichen Laborparametern durchgeführt werden. Aus den Ergebnissen lässt sich dann ein theoretisches DNA-Profil erstellen“, erläutert Prof. Scheithauer die schwierige Arbeit. Das Innsbrucker Labor hat seine führende Rolle auf diesem Gebiet schon des öfteren bewiesen, mit so spektakulären Fällen wie dem Messner-Fund vom Nanga Parbat oder der Identifizierung der Tsunami-Opfer aus Sri Lanka. Neben wissenschaftlichem Know-how und hochmoderner Labortechnik steht den Innsbrucker Gerichtsmedizinern dafür auch eine spezielle Software zur statistischen Auswertung zur Verfügung.

Weiteren Fall geklärt

Das Institut für Gerichtliche Medizin ist das Österreichische DNA-Zentrallabor und erstellt weit über 90 % aller DNA-Analysen für die Kriminalistik in Österreich. In diesem Rahmen wurde unlängst auch ein zweiter Fund untersucht, der durch den unermüdlichen Einsatz eines Kärntner Kriminaltechnikers neu ins Rollen gebracht wurde. 1994 wurden am Großglockner Leichenteile gefunden, die auf eine lange Liegezeit schließen ließen und deren Identität zunächst nicht geklärt werden konnte. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung alter Fälle an der Kriminalpolizeilichen Untersuchungsstelle in Klagenfurt im Jahr 2006 machte der Polizeibeamte in einer Schuheinlage einen kaum erkennbaren Namenszug sichtbar. Nach Medienberichten meldete sich ein Wiener Bankdirektor, der im Toten seinen Vater vermutete, der seit 1953 nach einer Bergwanderung vermisst war. Proben des Fundes, ein Haarbüschel sowie ein Teil des Unterkiefers mit Zähnen, wurden zur Untersuchung nach Innsbruck geschickt. Durch den Vergleich mit einem Mundhöhlenabstrich des Sohnes, konnte auch im diesen Fall die Identität des Toten eindeutig geklärt werden.

Symbiose von Forschung und Dienstleistung

Grundsätzlich benötigen die Innsbrucker Wissenschaftler zur Identifizierung immer Vergleichsmaterial, entweder von persönlichen Gegenständen der Vermissten, von deren engsten Verwandten oder aus vorhandenen medizinischen Proben (z.B. Pathologie). Auch können die DNA-Proben mit den Einträgen in nationalen und internationalen Datenbanken verglichen werden. „Wir haben unsere Untersuchungsmethoden in den letzten Jahren deutlich optimiert und neue, besonders geeignete Genorte für den Vergleich identifiziert und validiert“, so Scheithauer. Aus den Forschungsergebnissen sind auch etliche Veröffentlichungen entsprungen, die international Beachtung fanden. „Wenn man immer wieder mit kniffligen Fällen zu tun hat, dann wächst damit auch die Routine“, erklärt Prof. Scheithauer. „Die beiden Fälle sind ein gutes Beispiel für die Symbiose von universitären Kernaufgaben und Dienstleistungen an der Universität“, so der Institutsvorstand abschließend.