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Patientinnen und Patienten

Ambulanzzeiten

Montag – Donnerstag: 8-16:30 Uhr
Freitag: 8-14 Uh

Mundgesundheit/KFO

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FAQ’s

Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet innerhalb der Zahnheilkunde. Sie beschäftigt sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen und den daraus resultierenden Funktionsstörungen. Eine kieferorthopädische Behandlung wird entweder mit abnehmbarer oder festsitzender Zahnspange durchgeführt.

Gerade in der heutigen Zeit kommt der Vorsorgemedizin eine immer größer werdende Bedeutung zu. Im gesamten Bereich der Zahnheilkunde geht der Trend in Richtung Prävention (Vorbeugung), das bedeutet die Vermeidung von Kariesbildung, Parodontalerkrankungen und frühzeitigem Zahnverlust. Unser Ziel ist es, für unsere Patientinnen und Patienten ein individuell möglichst optimales Ergebnis hinsichtlich Funktion und Ästhetik zu erreichen. Durch die Behandlung erhält die Patientin beziehungsweise der Patient nicht nur ein schönes, attraktives Lachen, sondern auch ein gestärktes Selbstbewusstsein und mehr Lebensqualität.

Im Alter von 8 Jahren ist eine erste Kontrolle durch einen Kieferorthopäden zu empfehlen, um frühzeitig Zahn- und Kieferfehlstellungen zu erkennen. Die kieferorthopädische Erstuntersuchung hat aufklärenden Charakter, ist mit keinem Eingriff verbunden und bleibt daher in positiver Erinnerung. Eine kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter durchgeführt werden, auch bei Erwachsenen.

Durch einen Anruf bei der Leitstelle können Sie sich einen Termin in der Universitätsklinik für Kieferorthopädie vereinbaren.

Mitzunehmen sind beim ersten Termin nur vorhandene aktuelle Röntgenbilder.

Zunächst werden Wunsch und Anliegen der Patientin oder des Patienten gemiensam besprochen. Darauf folgt eine intraorale Untersuchung (d.h. eine Untersuchung des Mundraumes) sowie eine Aufklärung über die notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Auch der Ablauf und die Kosten der Behandlung werden thematisiert.

Die Zuschüsse der Kassen als auch die Höhe des Betrags sind immer vom Alter der Patientin oder des Patienten sowie vom jeweiligen Grad der Zahnfehlstellung abhängig.

Ja, den Rest der Kosten trägt die Patientin beziehungsweise der Patient.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt pro Behandlungsjahr.

Sollte es der Grad der Zahnfehlstellung zulassen, ist eine Schienentherapie eine Möglichkeit für eine unauffällige Zahnregulierung.