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Allgemeine Informationen

Sprachkenntnisse

Im Erasmus+ Programm wird das Sprachniveau der Hauptunterrichtssprache der Gasthochschule  vor Antritt des Aufenthaltes mittels OLS (Online Linguistic Support) ermittelt. Bei Bedarf können Online Sprachkurse in den oben angeführten Sprachen

belegt werden.

 

Sprachkurs im Gastland

Sprachkurse im Gastland unmittelbar vor Beginn des Aufenthaltes sind von den Studierenden selbst zu organisieren. Eine Förderung für diese Sprachkurse kann von der Abteilung für Internationale Beziehungen ab einer Dauer von mind. 2 Wochen bis max. 1 Monat gewährt werden. Informationen zu Sprachkursen finden sich unter anderem auf den Websites der Partneruniversitäten.

 

Versicherung

Für den Auslandsaufenthalt müssen Sie kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.

Informationen zur ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung finden Sie hier. Dort können Sie auch eine Versicherungsbestätigung anfordern.

Informationen zur Krankenversicherung holen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Studienbeihilfe

Studierende, die Anspruch auf Beihilfe für ein Auslandsstudium haben, müssen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag stellen. Der Antrag muss vor Abgabe in der Studienbeihilfebehörde in der Abteilung für Internationale Beziehungen zur Unterschrift vorgelegt werden. Rechnen Sie bitte mit ca. 1-2 Wochen Bearbeitungszeit.

 

Studienbeitrag

Sollten Sie an der MUI Studienbeitrag zahlen müssen (Studierende aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum = EWR gehören), können Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes davon befreit werden.

 

ÖH-Beitrag

Der ÖH-Beitrag MUSS von jedem Studierenden bezahlt werden! Ansonsten besteht beim Auslandsaufenthalt keine Unfall-und Haftpflichtversicherung durch die ÖH und es kommt zur Exmatrikulation.

 

Unterkunft im Ausland

Siehe Erfahrungsberichte in der Abteilung Internationale Beziehungen.