Aktuelle Ausschreibungen
Stiftungsprofessur für ALLGEMEINMEDIZIN gem. § 99 Abs. 1 UG
Hier finden Sie den AUSSCHREIBUNGSTEXT
Die Bewerbungsfrist endet am 30.11.2021
Alle Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie
hier
Rektor
Infobox
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen von der jeweiligen Berufungskommission auf die formale Entsprechung der Bewerbungen geprüft.
Gemäß UG 2002 ist in Folge die Begutachtung durch interne und externe GutachterInnen durchzuführen.
GutachterInnen steht für die Erstellung eines vergleichenden Gutachtens eine Frist von mindestens zwei Monaten zur Verfügung.
Nach anschließender Sichtung der Gutachten durch die jeweiligen Berufungskommissionen erfolgt ggf. die Einladung zu den Hearings vor Ort.
Infobox
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen von der jeweiligen Berufungskommission auf die formale Entsprechung der Bewerbungen geprüft.
Gemäß UG 2002 ist in Folge die Begutachtung durch interne und externe GutachterInnen durchzuführen.
GutachterInnen steht für die Erstellung eines vergleichenden Gutachtens eine Frist von mindestens zwei Monaten zur Verfügung.
Nach anschließender Sichtung der Gutachten durch die jeweiligen Berufungskommissionen erfolgt ggf. die Einladung zu den Hearings vor Ort.