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Aktuelle Ausschreibungen

 

Stiftungsprofessur für ALLGEMEINMEDIZIN gem. § 99 Abs. 1 UG

Hier finden Sie den AUSSCHREIBUNGSTEXT

Die Bewerbungsfrist endet am 30.11.2021

 

 

Alle Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie
hier

Rektor

Infobox 

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen von der jeweiligen Berufungskommission auf die formale Entsprechung der Bewerbungen geprüft.

Gemäß UG 2002 ist in Folge die Begutachtung durch interne und externe GutachterInnen durchzuführen.
GutachterInnen steht für die Erstellung eines vergleichenden Gutachtens eine Frist von mindestens zwei Monaten zur Verfügung.
Nach anschließender Sichtung der Gutachten durch die jeweiligen Berufungskommissionen erfolgt ggf. die Einladung zu den Hearings vor Ort.

Infobox 

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen von der jeweiligen Berufungskommission auf die formale Entsprechung der Bewerbungen geprüft.

Gemäß UG 2002 ist in Folge die Begutachtung durch interne und externe GutachterInnen durchzuführen.
GutachterInnen steht für die Erstellung eines vergleichenden Gutachtens eine Frist von mindestens zwei Monaten zur Verfügung.
Nach anschließender Sichtung der Gutachten durch die jeweiligen Berufungskommissionen erfolgt ggf. die Einladung zu den Hearings vor Ort.