Zulassung für EU-Bürger*innen
(inkl. Österreicher*innen und jene, die im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellt sind)
- Einladung zur Zulassung
- Studierendenvoranmeldung (Datenregistrierung) - Anleitung
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifeprüfungszeugnis)
- Gültiges Reisedokument
- Nachweis über bestehende Deutschkenntnisse (für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist)
- Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
- Falls vorhanden: Zeugnisse, die das positive Bestehen von mindestens 10 Wochenstunden in Latein an einer höheren Schule belegen.
- Bei einer Gleichstellung laut Personengruppenverordnung: entsprechende Nachweise, die die Gleichstellung rechtfertigen.
- Die bestehenden Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften sind unbedingt zu beachten!
Alle Dokumente sind in Original und einfacher Kopie vorzulegen!
Der Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten stellt in seiner Funktion als das für die studienrechtlichen Angelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zuständige Organ fest, falls die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind, die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde gemäß § 2 Abs 6 Universitätsberechtigungsverordnung (BGBI II Nr. 182/2019) entfällt.
Erstzulassung
Kontakt
Zulassung
Achtung: keine persönliche Vorsprache ohne Terminvereinbarung möglich!
Mag. Bernadette Broucek
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Verena Mayr, BA
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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