Liebe Absolventinnen und Absolventen der Medizinischen Universität Innsbruck!
Laut §87 (1) UG 2002 hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ, den Absolventinnen und Absolventen der ordentlichen Studien nach der positiven Beurteilung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen zu erbringenden Leistungen (Prüfungen, Diplomarbeit bzw. Dissertation etc.) den festgelegten akademischen Grad durch einen schriftlichen Bescheid zu verleihen.
Der schriftliche Bescheid ist somit der rechtsgültige Nachweis, dass Sie Ihr Studium absolviert haben und den dadurch verliehenen akademischen Grad führen dürfen. Daher ist auch dieser Bescheid - bzw. die Kopie dessen - jene Unterlage, die den Bewerbungsunterlagen bei Bedarf beigelegt werden kann.
Die Urkunde, die Ihnen bei der akademischen Feier ausgehändigt wird, dient ausschließlich der Veranschaulichung Ihres Abschlusses.
Univ.-Prof. Dr. Peter Loidl
Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten