Famulatur / KPJ Japan - Keio University School of Medicine
Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck haben die Möglichkeit, einen vierwöchigen Aufenthalt im Rahmen einer Famulatur/des KPJs an der Keio University School of Medicine in Japan zu absolvieren.
Zeitraum: während des gesamten Studienjahres, 4 Plätze pro Jahr (max. 2 im selben Monat)
ORGANISATION: Katja Pleschberger B.A., katja.pleschberger@i-med.ac.at
Förderung: Details zur Förderung erfahren Sie in der Abteilung für Internationale Beziehungen.
Nach Abgabe der Aufenthaltsbestätigung sowie eines Erfahrungsberichts (mind. 1 Seite) in Mobility-Online innerhalb eines Monats nach Rückkehr kann die Förderung ausbezahlt werden.
Bewerbungen für 2023: Bewerbungsphase beendet
Bewerbungen für 2024: Bewerbungsphase beendet
Bewerbungen für 2025: Bewerbungsphase geöffnet bis Sommer 2024
Achtung: Trotz des großen Interesses an diesem Programm bitten wir Sie, sich nicht als „Plan B“ für andere Programme im selben Zeitraum zu bewerben. Die Bewerbungsphase von Japan endet früher als die der Programme ASEA, EURASIA, Georgien und Nepal. Sie haben auch nach einer Absage für Ihre Bewerbung in Japan noch ausreichend Zeit, sich stattdessen für ein anderes Programm zu bewerben (es gilt nicht das First-come-first-serve-Prinzip).
Voraussetzungen für die Bewerbung
- Abgeschlossener zweiter Studienabschnitt bei Antritt der Famulatur
- Sehr gute Englischkenntnisse
- KPJ: positive KMP6
Bewerbungsablauf
Sie melden sich mit Ihrer Q-Nummer und Ihrem dazugehörigen Passwort über diesen Link an: Bewerbung Japan
Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Nach der Registrierung steigen Sie für Ihre Bewerbung bitte unter https://mobility.i-med.ac.at ein.
Weitere Informationen
Information des Außenministeriums zu Japan
Kaution
Da es in den letzten Jahren vermehrt zu kurzfristigen Stornierungen im Rahmen des Programmes gekommen ist, wird eine Kaution in Höhe von € 200,– eingehoben.
Die Kaution ist nach entsprechender Aufforderung per Mail über MOBILITY ONLINE an die Abteilung Internationale Beziehungen zu überweisen.
Nach dem erfolgreich absolvierten Auslandsaufenthalt sowie der Vorlage von Erfahrungsbericht und Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie die Kaution zurück überwiesen.
Eine Rückerstattung kann NICHT erfolgen, wenn Sie aus selbstverschuldeten Gründen den Aufenthalt nicht antreten bzw. abbrechen.