Aktion Wiedereinstieg
Beruf und Erwerbsleben bzw. Familie und Kinder sollen durch die Aktion „WIEDEREINSTIEG nach KARENZ“ nicht mehr mit einem „Entweder-Oder“, sondern mit einem „Sowohl-als-auch“ verbunden sein.
Die Medizinische Universität Innsbruck (MUI), initiiert durch Frau Univ.-Prof.in Dr.in Margarethe Hochleitner, setzt eine in Österreich einzigartige Maßnahme, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck zu verbessern.
Leistung auf organisatorischer und finanzieller Ebene
Mit diesem Wiedereinstiegsmodell soll allen Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck organisatorisch und finanziell die Hürde des Wiedereinstiegs nach ihrer Karenz erleichtert und somit ein betreffend Kinderbetreuung sorgenfreier Arbeitsanfang ermöglicht werden.
organisatorisch:
Die Suche und Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes in einer qualitativ hochwertigen Kinderkrippe bzw. bei einer Tagesmutter in Wohn- bzw. Arbeitsort.
finanziell:
Die anteilsmäßige Kostenübernahme des monatlichen Beitrages für den Kinderkrippenplatz (exkl. Verpflegung, Einschreibgebühr, etc.) bzw. den Platz bei einer Tagesmutter (die Tagesmutter muss offiziell bei einem Träger gemeldet sein) vom Zeitpunkt des Wiedereinstiegs bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. Die finanztechnische Abwicklung erfolgt sofern möglich direkt mit den Betreuungseinrichtungen. Für alle Leistungsbezieher*innen wird ein Selbstbehalt für die Aktion Wiedereinstieg von € 25,00.-/€ 50,00.- pro Kind und Monat verrechnet.
Zeitgerechte Bedarfsanmeldung bei Vermittlung des Betreuungsplatzes:
Die Meldung an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit muss zeitgerecht vor geplantem Arbeitsbeginn erfolgen, damit für die Bedürfnisse jedes Kindes ein optimal individuell angepasster Krippenbetreuungsplatz bzw. ein Platz bei einer Tagesmutter gefunden werden kann.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen der Aktion „WIEDERENSTIEG nach KARENZ“ sind ein aktives Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Innsbruck vor und nach der Karenz, die Einhaltung der Richtlinien und die Genehmigung des Antrages durch Frau Univ.-Prof.in Dr.in Margarethe Hochleitner.
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular mit folgende Beilagen an vereinbarkeit@i-med.ac.at das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit.
- eine Bestätigung über Nichtkarenz des 2. Elternteiles (Bestätigung Dienstgeber)
- Kopie des Kinderkrippenvertrages
Der Antrag sollte (sofern der Betreuungsplatz organisiert) zeitgerecht drei bis vier Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg eingereicht werden.
Betriebsvereinbarung "geringfügige Beschäftigung während Karenz nach dem MSchG"
Es besteht die Möglichkeit neben einer Karenzierung nach MSchG geringfügig an der Medizinischen Universität Innsbruck weiterzuarbeiten. Mitarbeiter*innen können auch während der Karenzzeit Kontakt zur Arbeitsstelle halten, in geringem Ausmaß (etwa 4 h pro Woche) auch weiter am Institut/Klinik arbeiten z.B. wissenschaftliche Arbeiten fertigstellen, die Einrichtungen der Institution benützen, an Veranstaltungen teilnehmen. In diesen Fällen wird die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zur Einstellung der Ersatzkraft genehmigt. Auf diese Weise soll die Integration der Mitarbeiter*innen im Arbeitsprozess erhalten werden. Gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsprojekt ist dies als Wiedereinstiegshilfe konzipiert.
Die geringfügige Beschäftigung während der Karenz nach dem MSchG liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Personal (https://www.i-med.ac.at/pa/).
PDF - Richtlinien: Aktion Wiedereinstieg
PDF - Antragsformular: Aktion Wiedereinstieg
Weitere Informationen:
Familienstartpaket
Aktion Wiedereinstieg
Kindergarten Müllerstraße
Informationen und Anlaufstellen für berufstätige Eltern
Kinderbetreuung im Krankheitsfall-KiB children care
Betriebliche Ferienbetreuung
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