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Aktion Wiedereinstieg

Beruf und Erwerbsleben bzw. Familie und Kinder sollen durch die „Aktion WIEDEREINSTIEG nach Elternkarenz“ nicht mehr mit einem „Entweder-Oder“, sondern mit einem „Sowohl-als-auch“ verbunden sein.

Mit dem Programm „Aktion Wiedereinstieg“ nach Elternkarenz möchte die Medizinische Universität Innsbruck eine Maßnahme setzen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiter*innen zu erleichtern. Im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik wird organisatorische und finanzielle Unterstützung für MUI Wiedereinsteiger*innen nach der Elternkarenz vom Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität geleistet.

Detailliere Informationen zur Richtlinien, Dauer, Kostenbeitrag etc. finden Sie im Leitfaden „Aktion Wiedereinstieg“.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der „Aktion Wiedereinstieg nach Elternkarenz“

Zeitgerechte Bedarfsanmeldung bei Vermittlung des Betreuungsplatzes

Die Meldung an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit muss spätestens 6 Monate vor dem geplanten Wiedereinstiegstermin erfolgen, damit für die Bedürfnisse jedes Kindes ein optimal individuell angepasster Krippenbetreuungsplatz bzw. ein Platz bei einer Tagesmutter gefunden werden kann.

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular mit folgenden Beilagen (siehe Leitfaden Aktion Wiedereinstieg) an vereinbarkeit@i-med.ac.at das Referats für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit.

PDF - Leitfaden: Aktion Wiedereinstieg
PDF - Antragsformular: Aktion Wiedereinstieg

Betriebsvereinbarung "geringfügige Beschäftigung während Karenz nach dem MSchG"

Neben der Karenzierung nach MSchG besteht die Möglichkeit mittels einer „geringfügigen Beschäftigung während der Karenz“ an der Medizinischen Universität Innsbruck weiter zu arbeiten.

Somit können Mitarbeiter*innen auch während der Karenzzeit Kontakt zur Arbeitsstelle halten und in geringem Ausmaß (etwa 4 h pro Woche) auch weiter am Institut/Klinik/Bereich arbeiten z.B. wissenschaftliche Arbeiten fertigstellen, die Einrichtungen der Institution benützen, an Veranstaltungen teilnehmen.

In diesen Fällen wird die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zur Einstellung der Ersatzkraft genehmigt. Auf diese Weise soll die Integration der Mitarbeiter*innen im Arbeitsprozess erhalten werden, gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsprojekt ist dies als Wiedereinstiegshilfe konzipiert.

Die geringfügige Beschäftigung während der Karenz nach dem MSchG liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Personal (https://www.i-med.ac.at/pa/).

 

Weitere Informationen:

Familienstartpaket
Aktion Wiedereinstieg
Kindergarten Müllerstraße
Informationen und Anlaufstellen für berufstätige Eltern
Kinderbetreuung im Krankheitsfall-KiB children care
Betriebliche Ferienbetreuung

Kinder- und Jugendakademie
           
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Girls’ Day