WAHL DER ÄRZTEVERTERINNNEN UND ÄRZTEVERTETER
gem. § 34 UG 2002
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in meiner Funktion als Vorsitzender der Wahlkommission erlaube ich mir Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:
Nach § 34 UG 2002 wird vom 14. bis 16. 11. 2005 die Wahl der ÄrztevertreterInnen stattfinden.
- § 34 UG 2002:
- Die im Klinischen Bereich einer Medizinischen Universität tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Ausnahme der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten (§ 32) haben zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 3 Abs. 3 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, BGBl. I Nr. 8/1997, aus ihrer Mitte fünf Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen.
Wahlzeit und -Ort:
Mensabereich: | 14.-16.11.2005 | jeweils 11:00-14:30 | |
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Mobil: | 14.11.2005 | 07:30-09:00 | Chirurgie |
anschließend bis 14:30 |
OP-Bereiche bzw. auf Anfrage | ||
15.11.2005 | 07:30-09:00 | MZA - Halle | |
anschließend bis 14:30 |
Intensivstationen | ||
16.11.2005 | kein mobiles Wahlbüro |
Wahlberechtigte
Nach § 4 der Wahlordnung:
Aktiv wahlberechtigt sind alle am Stichtag als ÄrztInnen verwendeten Bediensteten der Medizinischen Universität Innsbruck. Wählbar sind alle wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß § 94 Abs 1 Z4 iVm § 100 UG 2002, die ÄrztInnen zur ausschließlichen Erfüllung von Aufgaben im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt gemäß § 94 Abs 3 Z 5 UG 2002 und die ÄrztInnen in Facharztausbildung gemäß § 94 Abs 3 Z 6 UG 2002, die in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Innsbruck stehen, an einer Universitätseinrichtung im Klinischen Bereich als Ärzte verwendet werden und am Stichtag seit mindestens sechs Monaten an der Medizinischen Universität Innsbruck beschäftigt sind.
Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20. bis zum 28.10.2005 im Betriebsratsbüro der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der MUI im Gebäude Innere Medizin 1. Stock werktags von 08:00-12:00 sowie im Rektorat der MUI bei Frau M. Abou-Harb erfolgen. Eventuelle Einsprüche sind innerhalb der Zeit vom 20. bis zum 28.10.2005 an den Vorsitzenden der Wahlkommission, R. Stauder, zu richten.
Kandidatatur
Der Stichtag für die Abgabe der Kandidatur mit mindestens 20 Unterstützungserklärungen wird mit Einlangen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, R. Stauder, am 07.11.2005 festgelegt.
Eine Unterstützungserklärung kann nur wirksam von einem/einer nach dieser Wahlordnung aktiv Wahlberechtigten abgegeben werden, wobei ein aktiv Wahlberechtigter auch mehrere Unterstützungserklärungen, allerdings nicht für die/den selben Kandidaten, abgeben kann. Ein Formblatt für die Kandidatur und die Unterstützungserklärungen liegt bei.
Laut § 8 der Wahlordnung sind Neuwahlen gleichzeitig mit der Senatswahl abzuhalten, weshalb sich eine verkürzte Funktionsperiode der ÄrztevertreterInnen ergibt.
Es wird um freiwillige Meldungen als Beisitzer bei der Wahl gebeten; bitte um Eintrag in die Liste (Meldung als Wahlbeisitzer) und Retournierung an R. Stauder.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. R. Stauder
reinhard.stauder@uibk.ac.at
(Vorsitzender der Wahlkommission)