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Die vorliegende Fassung wurde für die Präsentation im Internet aufbereitet.
Rechtsgültig ist nur die im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Innsbruck kundgemachte Fassung.


Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 3 und 4, § 4 KA-AZG vom 03.08.2004

abgeschlossen zwischen

der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitgeber,
vertreten durch das Rektorat und

dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitnehmer/innen/vertreter

im Einvernehmen mit den Vertreter/inne/n der im klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck tätigen Ärzte und Zahnärzte (§ 34 UG 2002, § 3 KA-AZG)

Die Geltungsdauer der am 03.08.2004 abgeschlossenen und bis 31.12.2007 verlängerten Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4 und 4, § 4 KA-AZG der nach dem UG 2002 ab 01. Jänner 2004 aufgenommenen und als Ärzte oder Zahnärzte im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck verwendeten Arbeitnehmer/innen wird mit Ausnahme der Präambel neuerlich um ein Jahr, das ist bis zum 31.12.2008, verlängert.

Innsbruck, am 2007

Medizinische Universität Innsbruck
Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Margarethe Hochleitner
Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal:
Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler
Vorsitzender

Ärztevertreter/innen gem § 34 UG2002:
Dr. Rosa Bellmann-Weiler
Ao. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Hilbe
Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Luef
Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Luger
Ass. Prof. Dr. Christoph Profanter