Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Innsbruck Angebot für gleichgeschlechtliche und transidente Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen

 

 

Festgehalten wird, dass es in Österreich es zwar seit 2010 die Möglichkeit einer Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare gibt, diese aber im Vergleich zur Ehe rechtlich gesehen weiterhin Diskriminierungen beinhaltet (40 Unterschiede zur Ehe). Es wird daher die Möglichkeit der Verehelichung mit gleichen Rechten und Pflichten für alle gefordert.

 

Zwar wurden etwa die Formulare der MUI für verpartnerte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittlerweilen an den Status Verheirateter weitgehend angeglichen, jedoch muss gewährleistet sein, dass der diskriminierungsfreie Umgang mit gleichgeschlechtlichen und transidenten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sichergestellt ist. Daher wird seitens des Arbeitskreises angeboten, bei Fragen von Ungleichbehandlung im Geltungsbereich der MUI individuell zu einer Lösung zu kommen.

 

 

Links:

 

Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006586

 

Rechtskomitee Lambda

http://www.rklambda.at/