Arbeitskreis für
Gleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Innsbruck Angebot für gleichgeschlechtliche
und transidente Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen
Festgehalten
wird, dass es in Österreich es zwar seit 2010 die Möglichkeit einer Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare gibt, diese aber
im Vergleich zur Ehe rechtlich gesehen weiterhin Diskriminierungen beinhaltet
(40 Unterschiede zur Ehe). Es wird daher die Möglichkeit der Verehelichung mit
gleichen Rechten und Pflichten für alle gefordert.
Zwar
wurden etwa die Formulare der MUI für verpartnerte
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittlerweilen an den
Status Verheirateter weitgehend angeglichen, jedoch muss gewährleistet sein,
dass der diskriminierungsfreie Umgang mit gleichgeschlechtlichen und
transidenten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sichergestellt ist. Daher wird
seitens des Arbeitskreises angeboten, bei Fragen von Ungleichbehandlung im
Geltungsbereich der MUI individuell zu einer Lösung zu kommen.
Links:
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene
Partnerschaft-Gesetz - EPG)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006586
Rechtskomitee Lambda