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The primary task of the Working Group on Equal Treatment Issues (AKGl) is to counteract discrimination based on gender.
To the same extent, the AKGl is the contact for measures of discrimination based on ethnicity, religion or philosophy of life, sexual orientation or age. Sexual harassment is one of the acts of discrimination based on gender and is here also included.
If you encounter such discrimination, you can contact the AKGl or the office of the Working Group. There you will be shown understanding for your concerns in a protected area. We will of course treat your request confidentially. We offer you active support and assistance. Only those steps will be taken that you are willing to take. In agreement with you, we will then actively proceed against discrimination.
If you become a victim of mobbing in connection with the above-mentioned acts of discrimination, the AKGl will advise and support you in these matters as well.
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• Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz:
Informationen für Führungskräfte und leitende Angestellte
Informationen für Mitarbeiter*innen
Informationen für Studierende
• Icons: Female Scientists – Female Leadership
Diese Icons stehen für Sie für Ihren Lebenslauf, für Präsentationen und Illustrationen hier zum Download zur Verfügung!
• Geschlechtergerechte Sprache:
Für den bewussten Umgang mit Sprache und um einen Beitrag beim Aufbrechen der sprachlichen Geschlechterbinarität zu leisten, empfiehlt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, die Verwendung der folgenden Schreibweise:
bspw.
- Die Universität sucht eine*n neue*n Professor*in.
- Der Österreichische Hochschüler*innenschaft gehören viele Studierende an.
Ziel dabei ist es, alle Geschlechter anzusprechen, die gemeint sind. Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn man lediglich darauf hinweist, dass die männliche Form verwendet wird, alle Geschlechter aber gleichermaßen gemeint seien.
Siehe dazu das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs G 77/2018-9 „dritte Geschlechtsoption“ vom 15. Juni 2018.
• "Ehe für alle":
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (Presseinformation Verfassungsgerichtshof)
• "Dritte Geschlechtsoption":
Für Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, besteht die Möglichkeit, die Eintragung des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister und in den personenstandsrechtlichen Urkunden auf den Begriff „divers“ ändern zu lassen.
Dazu der Erlass des BMI vom 20.12.2018 und das Informationsschreiben des BMBWF vom 28.12.2018:
Drittes Geschlecht Erlass BMI Informationsschreiben des BMBWF