Schiedskommission

Gebaeude-FK 

Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck

Mission

Wir wollen unseren Beitrag zum Einvernehmen zwischen an einem Streitfall Beteiligten leisten und sehen uns diesbezüglich als gesetzliche Instanz mit Dienstleistungsorientierung.
Das bedeutet einerseits, dass Antragsteller mit einer raschen und dennoch substantiellen Reaktion rechnen dürfen. Und andererseits, dass wir auch dann, wenn uns vom Gesetzgeber keine Kompetenz für das jeweilige Anliegen eingeräumt wird, uns doch bemühen wollen, dem Antragsteller beim Finden der richtigen Beschwerde-Instanz behilflich zu sein.

Objektivität ist uns ein Anliegen, Verschwiegenheit eine Pflicht!
Rechtlicher Status: weisungsfrei und unabhängig
Funktionsperiode: 2 Jahre 

Aufgaben

  • Behördenfunktion in Gleichbehandlungsfragen:
    • Zuständig für förmliche Entscheidungen über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes  oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans (kein direktes Beschwerderecht der Betroffenen!)
    • Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen 
    • Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Allgemeine Schlichtungskompetenz 
    • Zuständig zur Vermittlung  in Streitfällen von Angehörigen der Universität, ausgenommen Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen, und Leistungsbeurteilungen.

Rechtsgrundlagen 

Zusammensetzung 

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski, Hofrat des Obersten Gerichtshofs, Angehöriger des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien
Stv. Vorsitzende: Dr.in Sabine Völkl-Torggler, Richterin des Oberlandesgerichtes Innsbruck 

Gesamte Liste der Mitglieder 

Kontakt:

Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski  
E-Mail: michael.bydlinski@justiz.gv.at

In dringenden Fällen:
Mobil: +43 (0)699/12492897

 

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