Lernzentrum Medizin

Benutzerordnung des Lernzentrums Medizin

(Mitteilungsblatt Nr. 406 vom 22. Juli 1997)

§ 1 Allgemeines
§ 2 Öffnungszeiten
§ 3 Berechtigung
§ 4 Einrichtungen
§ 5 Benutzung der Einrichtungen
§ 6 Benutzung der Computerarbeitsplätze
§ 7 Garderobe
§ 8 Verhalten im Lernzentrum Medizin
§ 9 Weisungsrecht des Personals
§ 10 Schadenersatz
§ 11 Herstellung von Kopien
§ 12 Inkrafttreten

 


§ 1 Allgemeines

1. Das Lernzentrum Medizin ist eine Besondere Einrichtung der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck nach §83 UOG auf Grund der Errichtung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung am 22. Juli 1992.

2. Wer die Räumlichkeiten des Lernzentrums Medizin betritt und seine Dienstleistungen in Anspruch nimmt, unterwirft sich den Regelungen der jeweils gültigen Fassung der Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck Nr. 513/1996 (38. Stück, ausgegeben am 8. Juli 1996), sowie den Bestimmungen der vorliegenden Benutzungsordnung.

 

§ 2 Öffnungszeiten

1. Die Einrichtungen des Lernzentrums stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 22 Uhr und Freitag von 8 bis 21 Uhr.

2. Das Lernzentrum bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. In der Zeit der Sommer- bzw. Weihnachtsferien sowie aus betrieblicher Notwendigkeit können die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Geänderte Öffnungszeiten werden jeweils durch Anschlag bekanntgegeben.

 

§ 3 Berechtigung

1. Das Lernzentrum und seine Einrichtungen stehen Angehörigen der Universität Innsbruck zur Verfügung. Gästen kann nach Vorsprache im Sekretariat des Lernzentrums eine Benützungsbewillung erteilt werden.

2. Anwesende müssen sich auf Verlangen dem Personal des Lernzentrums gegenüber mit einem Lichtbildausweis identifizieren, aus dem hervorgeht, daß der Benutzer zum Kreis der berechtigten Personen gehört.

 

§ 4 Einrichtungen

1. Durch sein Angebot will das Lernzentrum Studenten zu einer verbesserten Prüfungsvorbereitung hinführen. Deshalb strebt das Lernzentrum auch ständig nach einer Verbesserung dieses Angebots.

2. Die Einrichtungen des Lernzentrums umfassen insbesondere die Lehrmittelsammlung, die Lernräume, Gruppenarbeitsräume, Kopiergeräte, EDV-Geräte und Verwaltungseinrichtungen.

3. Zusätzlich organisiert das Lernzentrum Medizin verschiedene Tutorien. Ort und Zeit der Veranstaltungen werden durch Anschlag jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.

4. Weitere Veranstaltungen, die medizinischer Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, können nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten und nach Absprache mit dem Lernzentrum Medizin in dessen Räumlichkeiten abgehalten werden. Auf die Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck §§ 13 - 16 wird hingewiesen.

 

§ 5 Benutzung der Einrichtungen

1. Die Einrichtungen des Lernzentrums sind mit größtmöglicher Schonung zu behandeln.

2. Eine Entlehnung von Büchern, Kopiervorlagen, Dias, Modellen, Photo-CDs, Tonbändern oder Videos ist grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Das Lernzentrum Medizin überläßt den Benützern die Arbeitsplätze nach Maßgabe eigener Möglichkeiten in einwandfreiem Zustand zur sachgemäßen Benützung. In ebensolchem Zustand sind die Arbeitsplätze wieder zu verlassen.

4. Bücher können innerhalb des Lernzentrums für den Gebrauch im Lernraum ohne Vorlage eines Ausweises benutzt werden. Die Bücher sind rechtzeitig vor Schließung des Lernzentrums zu retournieren.

5. Weitere vorhandene Lehrmittel des Lernzentrums, insbesondere Modelle, CD-Programme und Tonbänder, können gegen Hinterlegung eines Lichtbildausweises benutzt werden und sind ebenfalls rechtzeitig vor Schließung des Lernzentrums zurückzugeben.

6. Gruppenarbeitsraumbenutzung: Die Benutzung der Gruppenarbeitsräume ist gegen Voranmeldung möglich. Nach Maßgabe freier Plätze können diese auch ohne Voranmeldung benutzt werden. Sofern ein Arbeitsplatz laut Reservierungsplan reserviert ist, hat jedoch die Reservierung Vorrang. Eine Voranmeldung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei Nichterscheinen zum vorgemerkten Termin behält sich das Lernzentrum vor, bei Bedarf weitere Reservierungen (Folgetermine) zu streichen.

7. Der Lernraum kann ohne Voranmeldung benutzt werden. Aufgrund des beschränkten Platzangebots ist es nicht möglich, einzelne Plätze zu reservieren.

 

§ 6 Benutzung der Computerarbeitsplätze

1. Die Bestimmungen der Benutzungsordnung des EDV-Zentrums der Universität Innsbruck gelten für die Benutzer der Computer des Lernzentrums Medizin sinngemäß, wenn nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Anwendungen des Lernzentrums Medizin sind in folgende Bereiche gegliedert:

  • Medizinische CD-ROM Programme
  • Medizinische Lernprogramme
  • Office-Programme und
  • Kommunikationsprogramme.

CDs können gegen Vorlage eines Lichtbildausweises für die Dauer der Benutzung im Lernzentrum ausgeliehen werden. Programme aus den anderen Gruppen können ohne weitere Anmeldung nach Maßgabe freier Plätze benutzt werden.

3. Ein EDV-Arbeitsplatz darf von einem Benutzer nur so lange belegt werden, als er das Gerät regulär benutzt. Sofern ein Arbeitsplatz im Sekretariat des Lernzentrums Medizin reserviert wurde, hat die Reservierung Vorrang. Ist längeres Arbeiten nötig, muß der Arbeitsplatz mit Ausnahme von Reservierungen bei Bedarf zwischendurch für andere Benutzer freigemacht werden.

4. An den Arbeitsplätzen haben die Benutzungen nach folgender Prioritätenliste Vorrang:

  • Reservierungen im Sekretariat des Lernzentrums
  • Medizinische Lernprogramme
  • Online-Programme und Office-Anwendungen für wissenschaftliche Arbeit
  • sonstige Anwendungen

Insbesondere die Einräumung einer Möglichkeit, persönliche E-mail abzufragen ist ein widerrufliches Angebot des Lernzentrums, das bei Bedarf nach vorrangiger (fachgerichteter) Arbeitsmöglichkeit auch unmittelbar freigegeben werden muß. Außerdem ist dem persönlichen Bedarf von einzelnen Benutzern nach Möglichkeit gerecht zu werden. Die Feststellung der vorrangigen Arbeit wird durch das Personal des Lernzentrums vorgenommen.

5. Eingriffe in die Geräte des Lernzentrums sind untersagt.

6. Das Lernzentrum bemüht sich um die dauerhafte Lauffähigkeit von Programmen. Deshalb sind die Benutzer verpflichtet, etwaige Störungen dem Personal des Lernzentrums unverzüglich zu melden, verbunden mit einer möglichst genauen Dokumentation der aufgetretenen Fehlermeldungen. Ebenso dürfen die Grundeinstellungen der Benutzer-PCs nicht verändert werden.

7. Die installierten Programme werden im allgemeinen in Selbstbedienung betrieben. Zur Unterstützung der Benutzer und zur Betreuung der Benutzer-PCs steht das Personal des Lernzentrums zur Verfügung, nicht jedoch für eine detaillierte Computereinschulung.

8. Die eigenmächtige Installation von Programmen auf Lern-Computern des Lernzentrums ist wegen des großen Aufwandes zur Wiederherstellung der regulären Einstellungen grundsätzlich nicht gestattet. Auch das Herunterladen von Programmen aus dem Netz ist deshalb nicht gestattet.

9. Die Verwendung privater Software ist nicht gestattet, soweit es sich um lauffähige Programme handelt. Das Einspielen von Textdateien u.ä. zur Bearbeitung mittels installierter Programme ist nach Rücksprache mit dem Lernzentrumspersonal zulässig. Eine Überprüfung auf Computerviren ist dabei obligat. Das Lernzentrum ist jedoch nicht verpflichtet, solche Viren von Disketten zu entfernen.

10. Die auf den Plattenlaufwerken der Computer angelegten Dateien sind von den Benutzern selbst zu sichern. Das gilt insbesondere auch für die temporären Bereiche (/tmp, /user_tmp ...) der Server. Bei Bedarf löscht das Lernzentrum alle nicht vom Lernzentrum auf den Festplatten der Arbeitsplatzcomputer installierten Dateien.

11. Unterstützung der Benutzer durch das Lernzentrum im EDV-Bereich kann nur im Rahmen der Möglichkeiten, die das Lernzentrum Medizin den Benutzern zur Verfügung stellt, erfolgen. Für nicht-medizinische Abfragen und ähnliche Recherchen, z.B. im Internet sowie bei E-mail Abfragen, steht das Personal des Lernzentrums nur nach Maßgabe freier Zeit zur Verfügung.

 

§ 7 Garderobe

1. Zur Wahrung der Ordnung kann der Vorstand des Lernzentrums Medizin eine Garderobenordnung erlassen. Sie wird in diesem Fall in ihrer jeweils gültigen Fassung im Bereich des Lernzentrums Medizin angeschlagen.

 

§ 8 Verhalten im Lernzentrum Medizin

1. Zur Ausübung der teilweise sehr intensiven Beschäftigungen ist absolute Ruhe im Lernzentrum erforderlich. Die Benutzer haben sich deshalb um einen geordneten und ruhigen Betrieb zu bemühen.

2. Das Rauchen ist im gesamten Bereich des Lernzentrums Medizin untersagt.

3. Abfallpapier ist in die bereitgestellten Kartons zu legen.

4. Auf Sauberkeit im Bereich des Lernzentrums ist zu achten.

 

§ 9 Weisungsrecht des Personals

1. Jedes dieser Benutzungsordnung oder der Garderobenordnung widersprechende Verhalten kann vom Personal des Lernzentrums jederzeit unterbrochen werden.

2. Dem Personal des Lernzentrums obliegt es auch, Personen welche die Benutzungsordnung gröblich oder wiederholt mißachten, aus dem Lernzentrum zu weisen. Dies kann einen befristeten oder unbefristeten Ausschluß von der Benutzung des Lernzentrums zur Folge haben, der vom Vorstand des Lernzentrums ausgesprochen wird.

 

§ 10 Schadenersatz

1. Die Benutzer des Lernzentrums haften für alle Arten von Beschädigungen der vorhandenen Lehrmittel, Medien, Geräte, Software, Hardware und Einrichtung. Das Lernzentrum Medizin behält sich vor, im Schadensfall die Leistung eines angemessenen Ersatzes zu verlangen. Auf § 9 Hochschultaxengesetz (HSchTaxG) wird hingewiesen.

2. Im Interesse aller Benutzer sind deshalb alle Beschädigungen, absichtliche wie unabsichtliche, bei der Benutzung von EDV- und Kopiergeräten, etc. auftretende Betriebsprobleme und Fehlfunktionen sowie Fehler in der Dokumentation umgehend dem Personal zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassung dieser Meldung kann der Betreffende für aus dieser Unterlassung entstehenden Fehler und Mängel zur Verantwortung gezogen werden.

 

§ 11 Herstellung von Kopien

1. Die Herstellung von Kopien darf nur im Einklang mit den urheberrechtlichen Bestimmungen erfolgen.

2. Die Einhaltung derselben obliegt dem einzelnen Benutzer des Lernzentrums Medizin.

 

§ 12 Inkrafttreten

1. Diese Benutzungsordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck in Kraft.

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