Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für höchstens zwei Semester je Anlassfall wegen wichtiger Gründe, insbesondere

  • Ableistung eines Präsenz-, oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung eigener Kinder
  • schwere Erkrankung

zu beurlauben. Das Formular können Sie auch herunterladenPDF Icon.

 

Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Semesters,

für das die Beurlaubung gelten soll, einzureichen.

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