Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten
 

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung

 
     
 

Die Studienberechtigungsprüfung ist nur dann zu absolvieren,
wenn man KEINE Matura bzw. KEIN Abitur besitzt!!

 

Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt nur das Maturazeugnis, aber nicht den EMS-Test, der für die Aufnahme eines Studiums Human- oder Zahnmedizin zusätzlich erforderlich ist.

 

 
     

 
 
 
 
 

 

 

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