Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Außerordentliche Studien


Als außerordentliche/r Studierende/r ist aufzunehmen, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, die erforderlichen Vorkenntnisse besitzt und auf bestimmte Zeit Lehrveranstaltungen, oder einen Universitäts- oder Hochschullehrgang zu besuchen wünscht.
 
Ebenfalls als außerordentliche Studierende sind jene Personen aufzunehmen, die ein im Ausland absolviertes Studium zunächst ergänzen müssen, damit ihr akademischer Grad oder Studienabschluss nostrifiziert, also einem fachlich einschlägigen österreichischen Studienabschluß gleichwertig erklärt werden kann.

Zulassungsfristen:
Im Sommersemester 2012 können Sie sich von 23.01.2012 bis einschließlich 02.03.2012 und in der Nachfrist von 03.03.2012 bis 30.04.2012 zum außerordentlichen Studium zulassen.
Im Wintersemester 2012/13 können Sie sich von 13.08.2012 bis einschließlich 01.10.2012 und in der Nachfrist von 02.10.2012 bis einschließlich 30.11.2012 zum außerordentlichen Studium zulassen.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Zulassung vorlegen:
• Gültiges Reisedokument
• Falls vorhanden: Sozialversicherungskarte eines österreichischen Sozialversicherungsträgers
• Studierendenvoranmeldung auf unserer Homepage https://inside.i-med.ac.at/online/studentenvoranmeldung.startseite

Außerordentliche Studierende müssen den Studienbeitrag bezahlen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.i-med.ac.at/lehre/zulassung1/studienbeitraege_studentcard/studienbeitrag/information/index.html

Anerkennung von Studienleistungen auf ein ordentliches Studium

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