Medizinische Universität Innsbruck - Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2008
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Zur Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Dissertationen und andere wissenschaftliche Arbeiten, die noch nicht abgeschlossen sind.
Studienförderungsgesetz § 4:
- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
- Ausländer und Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 genannten Einrichtung
- gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
- in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
- Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Staatsbürger der Europäischen Union sind nur dann begünstigt, wenn diese sich in Österreich als Wanderarbeitnehmer oder Kinder von Wanderarbeitnehmern niedergelassen haben. Eine begünstigte Sonderbestimmung für die Studienförderung von Studierenden aus Südtirol besteht nicht. Die studienrechtliche Gleichstellung nichtösterreichischer Staatsbürger führt nicht zu einer Gleichstellung in der Studienförderung.
(Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 08.04.2004, GZ 54.121/4-VII/8b/2004)
Bewerbungsfrist:
01. Juni 2008 bis 30. Juni 2008 und 1. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2008
Bewerbungen dafür sind innerhalb dieser Fristen in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten, (Schöpfstraße 45, 6020-Innsbruck) der Medizinischen Universität Innsbruck einzubringen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
- eine Bewerbung des/der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung - der Nachweis der Kosten muss durch Rechnugnen, die auf den Namen des Studierenden lauten, nachgewiesen werden - und einem Finanzierungsplan;
- mindestens ein Gutachten eines/r habilitierten Universitätslehrers/in zur Kostenaufstellung und darüber, dass der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit einem überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
- die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG);
- die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen;
- die Dissertation / Diplomarbeit muss vor der Antragstellung angemeldet sein Weitere Informationen zur Vergabe von Förderungsstipendien erhalten Sie in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck oder sind über die Homepage der Medizinischen Universität Innsbruck abrufbar.
O.Univ.-Prof. Dr. Manfred P. DIERICH
Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten