Formeller Ablauf der Zulassung
Wenn Sie eine bezahlte Dissertationsstelle innerhalb eines Programmes gefunden haben, müssen Sie sich in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zum PhD (Doctor of Philosophy) zulassen. Beim Zulassungsverfahren wird zwischen einem österreichischen und nicht- österreichischen Studienabschluss unterschieden.
a.) Österreichischer Studienabschluss
- Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin
- Abschluss eines fachschlägigen naturwissenschaftlichen Diplomstudiums
- Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist und für die Teilnahme an einem PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bieten. Diese Gleichwertigkeit des Studiums ist vom Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen
b.) Nicht- österreichischer Studienabschluss
- Abschluss eines Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfeld einem Diplomstudium gleichwertig ist und für die Teilnahme an einem PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist vom Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten im Rahmen des Zulassungsverfahren festzustellen.
Dokumente für die Zulassung
bei einem nicht- österreichischen Studienabschluss werden zusätzlich folgende Dokument benötigt:
- Gegebenenfalls: Nachweis des Studienplatzes von dem Land, indem der Studienabschluss gemacht wurde
- Die Unterlagen müssen, wenn diese nicht auf Deutsch bzw. Englisch ausgestellt sind, übersetzt werden. Beachten Sie hierzu unsere Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften.
ACHTUNG:
Das Formular Anmeldung einer Dissertation muss komplett ausgefüllt, insbesondere unter Punkt 3 und von Ihnen, Ihrem/Ihrer Betreuer/in, Ihrem/Ihrer Koordinator/in und Ihrem/Ihrer Direktor/in unterschrieben sein. Dadurch wird folgendes bestätigt:
- Die Unterstützung eines Betreuers der Ihre Dissertation begleitet, sowie die Bestätigung, dass zwei weiter Professoren im Dissertationskomitee teilnehmen.
- Die Grundlinien Ihrer Doktorarbeit mit Ihrem Betreuer ausgearbeitet wurden und dass ein Titel für die Arbeit festgelegt wurde.
- Das Programm zur Doktorarbeit ausgewählt und die Zustimmung des jeweiligen Koordinator/in zu Ihrer Doktorarbeit eingeholt wurde.
Vorlage der Dokumente
Der Antrag auf Zulassung kann persönlich oder per Post, z.H. Frau Anja Eckhart; Speckbacherstr. 31- 33; 6020 Innsbruck eingebracht werden.
Die Unterlagen werden geprüft. Sollte eine inhaltliche Prüfung notwendig sein, werden Ihre Dokumente an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten weitergeleitet. Dadurch kann das Zulassungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Werden weitere Dokumente benötigt, erfolgt die schriftliche Verständigung mittels Verbesserungsauftrag. Ist der Antrag vollständig, wird ein Zulassungsbescheid per Post zugestellt.
Um eine bestmögliche und rasche Servicierung gewährleisten zu können, müssen
- Östereicher/innen und EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Zulassungsfrist, d.h. im Sommerstemester 16.04 und im Wintersemester 16.11, einreichen.
- EWR- Bürger/innen und Nicht EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 01.02 im Sommersemester und 01.09 im Wintersemester einreichen.