Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Allgemeine Informationen

1. Wie finde ich ein Dissertationsthema und einen Koordinator

Im PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm gibt es 9 Programme. Für eine Dissertationsstelle muss im Programm eine bezahlte Stelle vorhanden sein. Dies wird durch die Koordinatorin oder dem Koordinator organisiert und bestätigt. Setzen Sie sich bitte, bevor Sie den formellen Antrag auf Zulassung stellen, mit der Koordinatorin oder dem Koordinator des Programmes in Verbindung, in welchem Sie das PhD (Doctor of Philosophy) Studium absolvieren möchten. Offene Positionen finden Sie z.B. unter www.i-med.ac.at oder www.pubmed.gov.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine experimentelle Diplom- bzw. Masterarbeit oder eine vergleichbare experimentelle/ experimentalwissenschaftliche Erfahrung für das PhD (Doctor of Philosophy) Studium an der Medizinischen Universität Innsbruck empfohlen wird.

2. Formeller Ablauf der Zulassung

Wenn Sie eine bezahlte Dissertationsstelle innerhalb eines Programmes gefunden haben, müssen Sie sich in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zum PhD (Doctor of Philosophy) zulassen. Beim Zulassungsverfahren wird zwischen einem österreichischen und nicht- österreichischen Studienabschluss unterschieden.

a.) Österreichischer Studienabschluss
  • Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin
  • Abschluss eines fachschlägigen naturwissenschaftlichen Diplomstudiums
  • Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfang einem Diplomstudium gleichwertig ist und für die Teilnahme an einem PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bieten. Diese Gleichwertigkeit des Studiums ist vom Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen
b.) Nicht- österreichischer Studienabschluss  
  • Abschluss eines Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das im Umfeld einem Diplomstudium gleichwertig ist und für die Teilnahme an einem PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm an der Medizinischen Universität Innsbruck die fachlichen Voraussetzungen bietet. Dies ist vom Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten im Rahmen des Zulassungsverfahren festzustellen. 
Dokumente für die Zulassung

bei einem nicht- österreichischen Studienabschluss werden zusätzlich folgende Dokument benötigt:

  • Gegebenenfalls: Nachweis des Studienplatzes von dem Land, indem der Studienabschluss gemacht wurde
  • Die Unterlagen müssen, wenn diese nicht auf Deutsch bzw. Englisch ausgestellt sind, übersetzt werden. Beachten Sie hierzu unsere Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften.

ACHTUNG:

Das Formular Anmeldung einer Dissertation muss komplett ausgefüllt, insbesondere unter Punkt 3 und von Ihnen, Ihrem/Ihrer Betreuer/in, Ihrem/Ihrer Koordinator/in und Ihrem/Ihrer Direktor/in unterschrieben sein. Dadurch wird folgendes bestätigt:

  1. Die Unterstützung eines Betreuers der Ihre Dissertation begleitet, sowie die Bestätigung, dass zwei weiter Professoren im Dissertationskomitee teilnehmen.
  2. Die Grundlinien Ihrer Doktorarbeit mit Ihrem Betreuer ausgearbeitet wurden und dass ein Titel für die Arbeit festgelegt wurde. 
  3. Das Programm zur Doktorarbeit ausgewählt und die Zustimmung des jeweiligen Koordinator/in zu Ihrer Doktorarbeit eingeholt wurde.
Vorlage der Dokumente

Den Antrag auf Zulassung kann persönlich oder per Post, z.H. Frau Anja Eckhart; Speckbacherstr. 31- 33; 6020 Innsbruck eingebracht werden.

Die Unterlagen werden geprüft. Sollte eine inhaltliche Prüfung notwendig sein, werden Ihre Dokumente an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten weitergeleitet. Dadurch kann das Zulassungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Werden weitere Dokumente benötigt, erfolgt die schriftliche Verständigung mittels Verbesserungsauftrag. Ist der Antrag vollständig, wird ein Zulassungsbescheid per Post zugestellt.

Um eine bestmögliche und rasche Servicierung gewährleisten zu können, müssen

  • Östereicher/innen und EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Zulassungsfrist, d.h. im Sommerstemester 16.04 und im Wintersemester 16.11, einreichen.
  • EWR- Bürger/innen und Nicht EU- Bürger/innen Ihre vollständigen Dokumente bis spätestens 01.02 im Sommersemester und 01.09 im Wintersemester einreichen. 
Einzahlung des Studienbeitrages/ ÖH- Beitrages

Nach erfolgter Zulassung zum Studium müssen Sie den Studienbeitrag bzw. den ÖH- Beitrag einzahlen. Dabei wird zwischen Studierende aus einem EU- Land und einem Studierendem aus einem nicht EU- Land unterschieden. Dieser Studienbeitrag bzw. ÖH- Beitrag muss in weiterer Folge jedes Semester einbezahlt werden, solange Sie im PhD (Doctor of Philosophy) Studium inskribiert sind.

Wie viel muss ich bezahlen?

Wie muss ich den Studienbeitrag/ ÖH- Beitrag bezahlen?

3. Ablauf des PhD- Doctor of Philosophy

1. Allgemeine Informationen zu Lehrveranstaltungen

Für das PhD (Doctor of Philosophy) müssen Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden besuchen (die Lehrveranstaltugsstunden müssen Sie auch innerhalb 4 Kategorien erfüllen).

Die Lehrveranstaltungswochenstunden verteilen sich auf folgende Kategorien:

KF:

 

Min-Max

08-14

VO, UE, VU zum Programmthema

 

 

 

 

 

VS:

 

06-08

Vorträge/Seminare/

Literaturseminare zum

 

 

Programmthema

 

 

AG:

 

06-06

Arbeitsgruppenseminare: SE zum Dissertationsthema

 

 

 

 

 

AF:

 

04-08

Lehrveranstaltungen aus der Fächergruppe: Wissenschaftstheorie, Good Laboratory Practice, Umgang mit Patienten usw.

 

 

Legende: KF- Kernfächer, VS- Vorträge/Seminare/Literaturseminare, AG- Arbeitsgruppenseminare, AF- Allgemeine Fächer

2. Einreichung der Lehrveranstaltungsstunden

Wenn Sie 30 Lehrveranstaltungsstunden (auch innerhalb der 4 Kategorien) besucht haben, können Sie die Zeugnisse (im Original, falls nicht schon elektronisch erfasst) und den Credit Calculator mit Unterschrift Ihres Koordinators in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten (bei Frau Anja Eckhart) zur Überprüfung einreichen.

3. Einreichung der Dissertation

Sie müssen 4 hartgebundene Exemplare, die Dissertation in pdf und 3 verschiedene Einreichungsformulare in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten abgeben. Für die Begutachtung ihrer Dissertation können Sie 2 Gutachter vorschlagen (in der Regel einen externen Gutachter und ein Komiteemitglied, nicht der Betreuer). Die Beurteilung der Dissertation darf höchstens 6 Wochen in Anspruch nehmen. Nachdem die einheitliche Beurteilung der beiden Begutachter vorliegt, können Sie Ihr Rigorosumsvorschlag einreichen.

Diese Formulare brauche ich für die Einreichung einer Dissertation.

4. Anmeldung der 2 Rigorosen

Für den Rigorosumsvorschlag geben Sie einen schriftlichen Vorschlag von der Prüfungskommission (die Prüfungskommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Prüfern aus dem jeweiligem Programm- wird im Formular Record of PhD Thesis Committee Meeting festgelegt) Ort, Datum und Zeit in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart ab. Dieses Formular wird dem Vizerektor zur Unterschrift vorgelegt. Wenn der Rigorosumsvorschlag vom Vizerektor unterschrieben wurde, können Sie die Rigorosumsprüfung ablegen.

Welches Formular brauche ich für den Rigorosumsvorschlag?

5. Ausstellung des Rigorosenzeugnisses und des Bescheides

 Nachdem Sie die Rigorosumsprüfung bestanden haben, werden Ihnen das Rigorosumszeugnis in deutscher und englischer Sprache und der Bescheid in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Diese werden in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten von Frau Anja Eckhart ausgestellt und vom Vizerektor unterschrieben.

6. Akademische Grade 

AbsolventInnen des PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramms wird der akademische Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) verliehen.

7. Teilnahme an der Akademischen Feier

Wenn Sie das Rigorosumszeugnis und den Bescheid erhalten haben, können Sie sich zur Akademischen Feier (Promotionsfeier) anmelden. Das entsprechende Formular und der Erlagschein liegen in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart (anja.eckhart@i-med.ac.at) auf. Wenn Sie die Gebühr von € 59 eingezahlt haben, müssen Sie den eingezahlten Erlagschein zusammen mit dem ausgefüllten Formular, dem Rigorosumszeugnis und der Bescheide (in Original und Kopie) in der Abteilung für Lehrer und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart abgeben.

8. Anerkennung

a.) Bei einem Wechsel vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften (Q 090) auf das PhD (Doctor of Philosoph) Studium (Q 094 )

Wenn ein Wechsel vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften (Q 090) auf das PhD (Doctor of Philosophy) Studium (Q 094) vorliegt, müssen beim Einreichen der Lehrveranstaltungen noch folgende Dokumente mitgebracht werden.

  • Unterschriebene Gleichwertigkeitserklärung des PhD Studiums durch den Koordinator/in des Programmes (Formular liegt in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart) auf.
  • Formular Ansuchen um Anerkennen von Studienleistungen und Prüfungen. Dieses Formular muss vom Doktoratsstudenten/in vollständig ausgefüllt und unterschrieben ebenfalls in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart abgegeben werden.  Dieses Formular wird dann gemeinsam mit der Gleichheitserklärung an den Vizerektor, Herrn Univ.- Prof. Dr. Mutz Norbert zur Anerkennung weitergeleitet. (Dieses Formular liegt ebenfalls bei Frau Anja Eckhart auf)

b.) Bereits abgeschlossenes Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaften (Q 090) und erlangten Dr.scient.med. Titel:

Absolventinnen und Absolventen, denen der akademische Grad Dr.scient.med. verliehen wurde, können zum PhD (Doctor of Philosophy) Studium zugelassen werden, da das PhD (Doctor of Philosophy) Studium mit einem anderen akademischen Grad als das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft abschließt. Es liegt somit ein anderes Studium vor. Die Regelung der "resiudicata", also der erledigten Rechtssache, ist in diesem Fall somit nicht anzuwenden.

Gemäß § 85 Universitätsgesetz 2002, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBI. I Nr. 74/2006, sind Dissertationen nicht mehr für ein weiteres Doktorratsstudium anerkannt. Das bedeutet, dass sämtliche Studierende des PhD Studiums eine eigene Dissertation für das PhD- Studium zu verfassen haben.

Die Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen, die Studierende des Doktoratsstudiums der medizinischen Wissenschaften abgelegt haben, sind - im Falle des Vorliegens der Gleichwertigkeit- für das PhD (Doctor of Philosophy) Studium gemäß § 78 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 anerkennbar.   

 

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