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Im PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramm gibt es 9 Programme. Für eine Dissertationsstelle muss im Programm eine bezahlte Stelle vorhanden sein. Dies wird durch die Koordinatorin oder dem Koordinator organisiert und bestätigt. Setzen Sie sich bitte, bevor Sie den formellen Antrag auf Zulassung stellen, mit der Koordinatorin oder dem Koordinator des Programmes in Verbindung, in welchem Sie das PhD (Doctor of Philosophy) Studium absolvieren möchten. Offene Positionen finden Sie z.B. unter www.i-med.ac.at oder www.pubmed.gov.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine experimentelle Diplom- bzw. Masterarbeit oder eine vergleichbare experimentelle/ experimentalwissenschaftliche Erfahrung für das PhD (Doctor of Philosophy) Studium an der Medizinischen Universität Innsbruck empfohlen wird.
Wenn Sie eine bezahlte Dissertationsstelle innerhalb eines Programmes gefunden haben, müssen Sie sich in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zum PhD (Doctor of Philosophy) zulassen. Beim Zulassungsverfahren wird zwischen einem österreichischen und nicht- österreichischen Studienabschluss unterschieden.
bei einem nicht- österreichischen Studienabschluss werden zusätzlich folgende Dokument benötigt:
ACHTUNG:
Das Formular Anmeldung einer Dissertation muss komplett ausgefüllt, insbesondere unter Punkt 3 und von Ihnen, Ihrem/Ihrer Betreuer/in, Ihrem/Ihrer Koordinator/in und Ihrem/Ihrer Direktor/in unterschrieben sein. Dadurch wird folgendes bestätigt:
Den Antrag auf Zulassung kann persönlich oder per Post, z.H. Frau Anja Eckhart; Speckbacherstr. 31- 33; 6020 Innsbruck eingebracht werden.
Die Unterlagen werden geprüft. Sollte eine inhaltliche Prüfung notwendig sein, werden Ihre Dokumente an den Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten weitergeleitet. Dadurch kann das Zulassungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Werden weitere Dokumente benötigt, erfolgt die schriftliche Verständigung mittels Verbesserungsauftrag. Ist der Antrag vollständig, wird ein Zulassungsbescheid per Post zugestellt.
Um eine bestmögliche und rasche Servicierung gewährleisten zu können, müssen
Nach erfolgter Zulassung zum Studium müssen Sie den Studienbeitrag bzw. den ÖH- Beitrag einzahlen. Dabei wird zwischen Studierende aus einem EU- Land und einem Studierendem aus einem nicht EU- Land unterschieden. Dieser Studienbeitrag bzw. ÖH- Beitrag muss in weiterer Folge jedes Semester einbezahlt werden, solange Sie im PhD (Doctor of Philosophy) Studium inskribiert sind.
Wie muss ich den Studienbeitrag/ ÖH- Beitrag bezahlen?
Für das PhD (Doctor of Philosophy) müssen Sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden besuchen (die Lehrveranstaltugsstunden müssen Sie auch innerhalb 4 Kategorien erfüllen).
Die Lehrveranstaltungswochenstunden verteilen sich auf folgende Kategorien:
KF: |
| Min-Max 08-14 |
VO, UE, VU zum Programmthema |
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VS: |
| 06-08 |
Vorträge/Seminare/ Literaturseminare zum |
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Programmthema |
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AG: |
| 06-06 |
Arbeitsgruppenseminare: SE zum Dissertationsthema |
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AF: |
| 04-08 |
Lehrveranstaltungen aus der Fächergruppe: Wissenschaftstheorie, Good Laboratory Practice, Umgang mit Patienten usw. |
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Legende: KF- Kernfächer, VS- Vorträge/Seminare/Literaturseminare, AG- Arbeitsgruppenseminare, AF- Allgemeine Fächer
Wenn Sie 30 Lehrveranstaltungsstunden (auch innerhalb der 4 Kategorien) besucht haben, können Sie die Zeugnisse (im Original, falls nicht schon elektronisch erfasst) und den Credit Calculator mit Unterschrift Ihres Koordinators in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten (bei Frau Anja Eckhart) zur Überprüfung einreichen.
Sie müssen 4 hartgebundene Exemplare, die Dissertation in pdf und 3 verschiedene Einreichungsformulare in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten abgeben. Für die Begutachtung ihrer Dissertation können Sie 2 Gutachter vorschlagen (in der Regel einen externen Gutachter und ein Komiteemitglied, nicht der Betreuer). Die Beurteilung der Dissertation darf höchstens 6 Wochen in Anspruch nehmen. Nachdem die einheitliche Beurteilung der beiden Begutachter vorliegt, können Sie Ihr Rigorosumsvorschlag einreichen.
Diese Formulare brauche ich für die Einreichung einer Dissertation.
Für den Rigorosumsvorschlag geben Sie einen schriftlichen Vorschlag von der Prüfungskommission (die Prüfungskommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Prüfern aus dem jeweiligem Programm- wird im Formular Record of PhD Thesis Committee Meeting festgelegt) Ort, Datum und Zeit in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart ab. Dieses Formular wird dem Vizerektor zur Unterschrift vorgelegt. Wenn der Rigorosumsvorschlag vom Vizerektor unterschrieben wurde, können Sie die Rigorosumsprüfung ablegen.
Welches Formular brauche ich für den Rigorosumsvorschlag?
Nachdem Sie die Rigorosumsprüfung bestanden haben, werden Ihnen das Rigorosumszeugnis in deutscher und englischer Sprache und der Bescheid in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Diese werden in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten von Frau Anja Eckhart ausgestellt und vom Vizerektor unterschrieben.
AbsolventInnen des PhD (Doctor of Philosophy) Studienprogramms wird der akademische Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) verliehen.
Wenn Sie das Rigorosumszeugnis und den Bescheid erhalten haben, können Sie sich zur Akademischen Feier (Promotionsfeier) anmelden. Das entsprechende Formular und der Erlagschein liegen in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart (anja.eckhart@i-med.ac.at) auf. Wenn Sie die Gebühr von € 59 eingezahlt haben, müssen Sie den eingezahlten Erlagschein zusammen mit dem ausgefüllten Formular, dem Rigorosumszeugnis und der Bescheide (in Original und Kopie) in der Abteilung für Lehrer und Studienangelegenheiten bei Frau Anja Eckhart abgeben.
a.) Bei einem Wechsel vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften (Q 090) auf das PhD (Doctor of Philosoph) Studium (Q 094 )
Wenn ein Wechsel vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften (Q 090) auf das PhD (Doctor of Philosophy) Studium (Q 094) vorliegt, müssen beim Einreichen der Lehrveranstaltungen noch folgende Dokumente mitgebracht werden.
b.) Bereits abgeschlossenes Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaften (Q 090) und erlangten Dr.scient.med. Titel:
Absolventinnen und Absolventen, denen der akademische Grad Dr.scient.med. verliehen wurde, können zum PhD (Doctor of Philosophy) Studium zugelassen werden, da das PhD (Doctor of Philosophy) Studium mit einem anderen akademischen Grad als das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft abschließt. Es liegt somit ein anderes Studium vor. Die Regelung der "resiudicata", also der erledigten Rechtssache, ist in diesem Fall somit nicht anzuwenden.
Gemäß § 85 Universitätsgesetz 2002, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBI. I Nr. 74/2006, sind Dissertationen nicht mehr für ein weiteres Doktorratsstudium anerkannt. Das bedeutet, dass sämtliche Studierende des PhD Studiums eine eigene Dissertation für das PhD- Studium zu verfassen haben.
Die Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen, die Studierende des Doktoratsstudiums der medizinischen Wissenschaften abgelegt haben, sind - im Falle des Vorliegens der Gleichwertigkeit- für das PhD (Doctor of Philosophy) Studium gemäß § 78 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 anerkennbar.