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Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung MEDIZIN:
I. Studienabschnitt: Neuverlautbarung
Ziel der Änderung des Studienplanes ist es, durch Schaffung von Prüfungsfreiräumen und Prüfungsblöcken, und durch weitgehend freie Wahl der Abfolge der Teilprüfungen der Prüfungsfächer, die Mobilität der Studierenden, sowie die Eigenverantwortung und die Persönlichkeitsbildung zu fördern. Durch die Schaffung von Prüfungsblöcken soll das integrierende Lernen unterstützt werden. Als begleitende Maßnahme erfolgt die Erstellung von harmonisierten Lehrzielkatalogen für alle Pflichtfächer der Studienrichtung Medizin. Durch diese Maßnahmen sollen Studienverzögerungen weitgehend verhindert werden.
Die Studienkommission für die Studienrichtung Medizin an der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck hat mit Beschluß vom 25.5.1994 den Studienplan für diese Studienrichtung geändert. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat mit Erlaß vom 16.8.1994, GZ 67.042/3-I/A12/94 diese Änderung genehmigt.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Medizin, BGBI. Nr. 123/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 427tl988, in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBI. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 111/1994 und unter Berücksichtigung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung BGBI. Nr. 473/1978 in der Fassung der Verordnung BGBI. Nr. 569/1988, wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 17 Abs.1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes durch die Studienkommission für die Studienrichtung Medizin folgender Studienplan verordnet: