Akkreditierung von Allgemeinmedizinischen Lehrpraxen im Rahmen des KPJs
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung:
1. Antragstellung:
Der Antrag muss vom Antragsteller vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten geschickt werden. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine UNIVERSITÄRE LEHRPRAXIS erfüllt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
2. Beschlussfassung und Fristen:
Anträge können laufend an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten geschickt werden. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung können vollständige Anträge nur bis spätestens 31.03. eines Jahres von der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten angenommen werden.
Die Anträge werden für das Akkreditierungsgremium vorbereitet, welche die Anträge überprüft.
Nach Überprüfung der Anträge wird dem Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten seitens des Akkreditierungsgremiums eine Empfehlung hinsichtlich Akkreditierung oder Nicht-Akkreditierung ausgesprochen.
Der Vizerektor überprüft die Anträge in Zusammenhang mit der Empfehlung des Akkreditierunsgremiums nochmals. Seine bindende Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich zugestellt.
3. Aufnahme in das Buchungssystem:
Akkreditierte Lehrpraxen werden in das online Buchungssystem der Medizinischen Universität aufgenommen. Studierende müssen sich vorab, eine persönliche Terminzusage des Allgemeinmediziners einholen. Die persönliche Zusage des Allgemeinmediziners ist verbindlich.
Ablauf von akkreditierten allgemeinmedizinischen Lehrpraxen im Rahmen des KPJs:
Formulare:
Rückmeldeformular für Studierende
Werkvertrag für Allgemeinmediziner
Antrag für die Akkreditierung einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis