Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Info für Allgemeinmediziner

Akkreditierung von Allgemeinmedizinischen Lehrpraxen im Rahmen des KPJs

Von der Antragstellung bis zur Genehmigung:

1. Antragstellung:

Der Antrag muss vom Antragsteller vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten geschickt werden. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine UNIVERSITÄRE LEHRPRAXIS erfüllt werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bescheid der ÖAK (Kopie)
  • Gültiges DFP-Diplom (Kopie)

2. Beschlussfassung und Fristen:

Anträge können laufend an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten geschickt werden. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung können vollständige Anträge nur bis spätestens 31.03. eines Jahres von der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten angenommen werden.

Die Anträge werden für das  Akkreditierungsgremium  vorbereitet, welche die Anträge überprüft.

Nach Überprüfung der Anträge wird dem Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten seitens des Akkreditierungsgremiums eine Empfehlung hinsichtlich Akkreditierung oder Nicht-Akkreditierung ausgesprochen.

Der Vizerektor überprüft die Anträge in Zusammenhang mit der Empfehlung des Akkreditierunsgremiums nochmals. Seine bindende Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich zugestellt.

3. Aufnahme in das Buchungssystem:

Akkreditierte Lehrpraxen werden in das online Buchungssystem der Medizinischen Universität aufgenommen. Studierende müssen sich vorab, eine persönliche Terminzusage des Allgemeinmediziners einholen. Die persönliche Zusage des Allgemeinmediziners ist verbindlich.

Ablauf von akkreditierten allgemeinmedizinischen Lehrpraxen im Rahmen des KPJs:

  • Der Werkvertrag für Allgemeinmediziner ist ausgefüllt und unterfertigt an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten zu übermitteln.
  • Die Zusage für die Absolvierung des KPJ-Allgemeinmedizin an Studierende ist verbindlich.
  • Nach Absolvierung eines Zeitslots ist das Rückmeldeformular für Studierende ausgefüllt und unterfertigt dem Studierenden zu übermitteln.
  • Übermittlung der Rechnungslegung an die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten.
  • Auszahlung der Leistung (Werkvertrag) von der Medizinischen Universität Innsbruck an den Allgemeinmediziner.

Formulare:

Rückmeldeformular für Studierende

Werkvertrag für Allgemeinmediziner

Antrag für die Akkreditierung einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis

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