Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Regelung bei  der  Absolvierung von Pflichtfamulaturen im Ausland oder an nicht akkreditierten Lehrkrankenhäusern/Lehrabteilungen der MUI

 

Sehr geehrte Studierende!

 

Im Studium der Humanmedizin sind 12 Wochen Pflichtfamulatur zu absolvieren. Mit der Absolvierung der Pflichtfamulaturen kann frühestens nach positiv absolvierter SIP 2 begonnen werden. Eine Woche Pflichtfamulatur muss nach Bestehen der SIP 3A im Fach Pathologische Anatomie absolviert werden. Es wird empfohlen, diese Woche vor Beginn des Klinisch-Praktischen Jahres zu absolvieren. Für die restlichen 11 Wochen können die Studierenden die Disziplinen frei wählen. Anrechenbare Fächer für Pflichtfamulaturen sind alle Fächer für die im Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) ein Portfolio erstellt wurde und eine Dauer von 2 Wochen nicht unter- und eine Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten.

Pflichtfamulaturen die im Ausland oder an einem von der Medizinischen Universität Innsbruck nicht akkreditierten Krankenhaus absolviert werden, dürfen generell nur an einer Universitätsklinik oder an einem Lehrkrankenhaus einer Universitätsklinik (Österreich, Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Südtirol und der Schweiz - vgl. KPJ-Anerkennungen) absolviert werden und bedürfen einer Anerkennung durch den/die Vizerektor/in. Hierzu kann ab sofort das blaue Pflichtfamulaturformular (inkl. Bestätigungen etc.) in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten zur Anerkennung abgegeben werden.

Aufgrund von genügend Ressourcen im Bereich der Pathologie in den Lehrkrankenhäusern der Medizinischen Universität Innsbruck hat der Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten bis auf weiteres beschlossen, dass ab 2011 die Famulaturen im Fach Pathologie derzeit nur mehr in Österreich absolviert werden dürfen.

 

Pflichtfamulaturen welche an der Universitätsklinik Innsbruck oder an einem(r) der akkreditierten Lehrkrankenhäuser/Lehrabteilungen absolviert wurden/werden, müssen nicht anerkannt  werden.


Ebenfalls ausgenommen von der Regelung bezüglich der Annerkennung durch den Vizerektor/Vizerektorin sind alle Programme welche über die Abteilung für Internationale Beziehungen abgewickelt werden!!!





 






 



 


 

© 2004 - 2012 Medizinische Universität Innsbruck - Alle Rechte vorbehaltenMail an i-master - Letzte Änderung: 26.5.2011, 15:18:44 von Sabine Oberleiterxims