Sehr geehrte KPJ-Studierende!
Der Studienplan Humanmedizin sieht vor, dass die Pflichtfächer des KPJ´s „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ (je 8 Wochen), die Wahlfächer I (je 4 Wochen) sowie die Wahlfächer II (je 2 Wochen) je an einer (!) Klinik (ein Standort) absolviert werden müssen.
Für die Anerkennung benötigen Sie zum Nachweis:
den genehmigten Antrag zur Absolvierung des KPJs im Ausland (bei der Beantragung bitte einen Nachweis erbringen),
das Ansuchen um Anerkennung von absolvierten Leistungen im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html)
das Formular zur Bestätigung der Ableistung (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html). Dieses Formular muss unbedingt folgende Angaben enthalten ,
Bis zum 01.10.2011 wird auch ein Formular online gestellt werden, dass das Formular zur Besätigung der Ableistung nach altem Studienplan ersetzen wird. Für die Übergangsfristen werden beide Formulare sowie die kopierten Seiten aus dem Logbuch anerkannt.
Zur Erinnerung:
Die Pflichtfächer „Innere Medizin“ und „Chirurgie“, sowie die abzuleistenden Wahlfächer I und II können weltweit an Universitätskliniken absolviert werden - trotzdem bedarf es der Genehmigung.
Lehrkrankenhäuser und Lehrabteilungen einer Universitätsklinik werden dabei lediglich aus Deutschland (ab SJ 2011/12 für alle KPJ-Absolvierungen, die nach dem 01.08.2011 organisiert wurden. Für KPJ-Aufenthalte, die nachweislich vor dem 01.08.2011 organisiert wurden, gilt die Übergangsregelung) für die Klinisch-Praktische Tätigkeit anerkannt. Dabei gilt grundsätzlich für alle Pflicht- sowie Wahlfächer (I+II), dass die Aufgaben der Portfolios bzw. die Aufgaben des Logbuches bewältigt werden müssen.
Kontaktperson für die Anerkennung: Frau Sabine Oberleiter
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz