Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Anerkennung von Studienleistungen des KPJs


Sehr geehrte KPJ-Studierende!

Der Studienplan Humanmedizin sieht vor, dass die Pflichtfächer des KPJ´s „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ (je 8 Wochen), die Wahlfächer I (je 4 Wochen) sowie die Wahlfächer II (je 2 Wochen) je an einer (!) Klinik (ein Standort) absolviert werden müssen.

  • Module, die Sie am LKI oder an einer von der MUI akkreditierten Lehrabteilung absolviert haben, bedürfen keiner Anerkennung!
  • Module, die Sie an einer Lehrabteilung absolviert haben, die nicht dem LKI oder einem durch die MUI akkreditierten Lehrkrankenhaus angehören, müssen mittels "Ansuchen auf Anerkennung" (auf der Homepage unter Formulare zu finden) anerkannt werden.

Für die Anerkennung benötigen Sie zum Nachweis:

  1. den genehmigten Antrag zur Absolvierung des KPJs im Ausland (bei der Beantragung bitte einen Nachweis erbringen),

  2. das Ansuchen um Anerkennung von absolvierten Leistungen im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html)

  3. das Formular zur Bestätigung der Ableistung (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html). Dieses Formular muss unbedingt folgende Angaben enthalten ,

    • der Name sowie die Matrikelnummer der/des Studierenden,
    • in welcher Abteilung das Modul abgeleistet wurde - aus dem Stempel muss ersichtlich sein, ob es sich um eine Universitätsklinik (oder ein LKH einer Universität in Deutschland)  handelt. Wenn dies nicht aus dem Stempel ersichtlich ist, bitte ein Zusatzschreiben der Klinik, dass es sich um eine Universitätsklinik (oder um ein Lehrkrankenhaus einer Universität in Deutschland) handelt, vorlegen.
    • der Zeitraum der Ableistung des Moduls,
    • ob der Inhalt des Ausbildungsplans eingehalten wurde (Bestätigung: "Ausbildungsplan/Portfolio wurde eingehalten" mit Unterschrift und Stempel vom Abteilungsleiter oder Kopie des Logbuchs mit Unterschrift und Stempel).
    • Das ausgefüllte Formular muss die Unterschrift der ärztlichen Leitung oder Stellvertretung sowie den zugehörigen Klinikstempel beinhalten.

Bis zum 01.10.2011 wird auch ein Formular online gestellt werden, dass das Formular zur Besätigung der Ableistung nach altem Studienplan ersetzen wird. Für die Übergangsfristen werden beide Formulare sowie die kopierten Seiten aus dem Logbuch anerkannt.

Zur Erinnerung:

Die Pflichtfächer „Innere Medizin“ und „Chirurgie“, sowie die abzuleistenden Wahlfächer I und II können weltweit an Universitätskliniken absolviert werden - trotzdem bedarf es der Genehmigung.

Lehrkrankenhäuser und Lehrabteilungen einer Universitätsklinik werden dabei lediglich aus Deutschland (ab SJ 2011/12 für alle KPJ-Absolvierungen, die nach dem 01.08.2011 organisiert wurden. Für KPJ-Aufenthalte, die nachweislich vor dem 01.08.2011 organisiert wurden, gilt die Übergangsregelung) für die Klinisch-Praktische Tätigkeit anerkannt. Dabei gilt grundsätzlich für alle Pflicht- sowie Wahlfächer (I+II), dass die Aufgaben der Portfolios bzw. die Aufgaben des Logbuches bewältigt werden müssen.

Kontaktperson für die Anerkennung: Frau Sabine Oberleiter

Formular zur Anerkennung


Mit freundlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Norbert  Mutz

© 2004 - 2012 Medizinische Universität Innsbruck - Alle Rechte vorbehaltenMail an i-master - Letzte Änderung: 27.9.2011, 14:03:10 von Sabine Oberleiterxims