Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Allgemeine Informationen zu Anerkennungen

Gesetzlicher Rahmen: UG 2002

§ 78. (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.

Voraussetzung für eine Anerkennung in Q202 bzw. Q203 sowie Q201:

Sie müssen als ordentliche/r Hörer/in zur Studienrichtung Q 202 Humanmedizin bzw. Q 203 oder Q 201 zugelassen sein.
Um ein ordnungsgemäßes Anerkennungsverfahren zu ermöglichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Das vollständig leserlich ausgefüllte Anerkennungsformular mit einer Auflistung aller Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen, notfalls beglaubigt ins Deutsche übersetzt.
    Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie einzubringen.
  2. Zu den Lehrveranstaltungen/Übungen/Prüfungen müssen die zugehörigen Stundenzahlen sowie gegebenenfalls ECTS genau angegeben sein.
  3. Bestätigen Sie Ihr Ansuchen mittels Unterschrift.

Die Anerkennungsformulare liegen in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck auf.

Freie Wahlfächer der Studienrichtungen Q202 Humanmedizin bzw. Q203 Zahnmedizin

Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren.
Die Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 10 Semesterstunden zu absolvieren.

  1. Freie Wahlfächer, die an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, müssen nicht anerkannt werden. Eine Kontrolle über die Gesamtsumme der zu absolvierenden Semesterstunden erfolgt vor dem Abschluss Ihres Studiums.
  2. Freie Wahlfächer, die nicht an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, müssen mittels Bescheid anerkannt werden. Der Nachweis über die entsprechende Anzahl an Freien Wahlfächern ist mittels Zeugnis in Original und Kopie zu erbringen und dem vollständig ausgefüllten Antragsformular (http://www.i-med.ac.at/lehre/service/formulare/) beizulegen.

Studienleistungen des KPJ der Studienrichtung Q202 Humanmedizin

Der Studienplan Humanmedizin sieht vor, dass die Pflichtfächer des KPJ´s „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ (je 8 Wochen), die Wahlfächer I (je 4 Wochen) sowie die Wahlfächer II (je 2 Wochen) je an einer (!) Klinik (ein Standort) absolviert werden müssen.

  • Module, die Sie am LKI oder an einer von der MUI akkreditierten Lehrabteilung absolviert haben, bedürfen keiner Anerkennung!
  • Module, die Sie an einer Lehrabteilung absolviert haben, die nicht dem LKI oder einem durch die MUI akkreditierten Lehrkrankenhaus angehören, müssen mittels "Ansuchen auf Anerkennung" (auf der Homepage unter Formulare zu finden) anerkannt werden.

Als Nachweis der Abhaltung

    1. den genehmigten Antrag zur Absolvierung des KPJs im Ausland,

    2. das Ansuchen um Anerkennung von absolvierten Leistungen im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html)

    3. das Formular zur Bestätigung der Ableistung (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html). Dieses Formular muss unbedingt folgende Angaben enthalten ,

      • der Name sowie die Matrikelnummer der/des Studierenden,
      • in welcher Abteilung das Modul abgeleistet wurde - aus dem Stempel muss ersichtlich sein, ob es sich um eine Universitätsklinik oder ein LKH einer Universität handelt (wenn dies nicht aus dem Stempel ersichtlich ist, bitte ein Zusatzschreiben der Klinik, dass es sich um eine Unviersitätsklinik oder um ein Lehrkrankenhaus einer Universität handelt, vorlegen).
      • der Zeitraum der Ableistung des Moduls,
      • ob der Inhalt des Portfolios eingehalten wurde (Bestätigung: "Portfolio wurde eingehalten" mit Unterschrift und Stempel vom Abteilungsleiter).
      • Das ausgefüllte Formular muss die Unterschrift der ärztlichen Leitung oder Stellvertretung sowie den zugehörigen Klinikstempel beinhalten.

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