§ 78. (1) Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.
Voraussetzung für eine Anerkennung in Q202 bzw. Q203 sowie Q201:
Sie müssen als ordentliche/r Hörer/in zur Studienrichtung Q 202 Humanmedizin bzw. Q 203 oder Q 201 zugelassen sein.
Um ein ordnungsgemäßes Anerkennungsverfahren zu ermöglichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Die Anerkennungsformulare liegen in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck auf.
Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren.
Die Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 10 Semesterstunden zu absolvieren.
Der Studienplan Humanmedizin sieht vor, dass die Pflichtfächer des KPJ´s „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ (je 8 Wochen), die Wahlfächer I (je 4 Wochen) sowie die Wahlfächer II (je 2 Wochen) je an einer (!) Klinik (ein Standort) absolviert werden müssen.
Als Nachweis der Abhaltung
den genehmigten Antrag zur Absolvierung des KPJs im Ausland,
das Ansuchen um Anerkennung von absolvierten Leistungen im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html)
das Formular zur Bestätigung der Ableistung (http://www.i-med.ac.at/lehre/studium/humanmedizin/kpj/wichtige_formulare.html). Dieses Formular muss unbedingt folgende Angaben enthalten ,