Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

Zweckwidmung der Studienbeiträge

Entscheiden Sie, was die Medizinische Universität Innsbruck mit Ihrem Studienbeitrag machen soll!


Liebe Studierende, lieber Studierender!

Sie sind Studierende/r an der Medizinischen Universität Innsbruck. Mit dem vollen Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 können Sie nun selbst zwischen den vom Senat der Medizinischen Universität Innsbruck festgelegten Möglichkeiten der Zweckwidmung Ihres Studienbeitrags wählen. Der Senat der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Kategorien für die Zweckwidmung wie folgt festgelegt:

  • Finanzierung der Lehre und Lehrleistungen
  • Finanzierung der Infrastruktur (Erhalt und Verbesserung) des Studienbetriebes
  • Finanzierung der Forschungsinfrastruktur

 


O.Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Dierich

Vizerektor für Lehre und Studienangelgenheiten

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