Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten

FAQ

Anmeldung zur Akademischen Feier Q 201:

Was muss beachtet werden, wenn das Studium mit einem Wahlfach oder einer vertieften Ausbildung abgeschlossen wird?
Die letzte Prüfung muss spätestens 2 Wochen vor dem Anmeldeschluss absolviert und die Note im i-med.inside ersichtlich sein.

Bis wann muss spätestens das Gutachten und der unterschriebene Ausdruck aus dem i-med.inside abgeben werden, damit noch rechtzeitig der Bescheid und das 3 Rigorosenzeugnis für die Anmeldung zur Akademischen Feier ausgestellt werden kann?
Spätestens 3 Wochen vor dem Anmeldeschluss der Akademischen Feier müssen Sie alle notwendigen Unterlagen, für die Einreichung des 3. Studienabschnittes, abgeben werden. Die Fristen finden Sie unter folgendem Link.

Der Bescheid und/oder das Rigorosenzeugnis kann nicht bis zum Anmeldeschluss erstellt werden (zB die letzte Prüfung ist erst kurz vor Anmeldeschluss/die Dissertation wurde noch nicht rechtzeitig beurteilt).

Können diese Unterlagen nachreicht werden?
Leider können nach dem Anmeldeschluss keine Unterlagen für die Anmeldung zur akademischen Feier nachgereicht werden. Sollten Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass wir Sie automatisch in den darauffolgenden Termin einteilen.


Anmeldung zur Akademischen Feier Q 202:

Für welchen Termin können sich Absolvent/innen des neuen Studienplans anmelden?
Grundsätzlich ist die Akademische Feier für die AbsolventInnen des neuen Studienplans im Herbst eines jeden Jahres. Wenn Sie jedoch an einem Termin vom alten Studienplan teilnehmen möchte, wird dies seitens der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten gerne ermöglicht. Eine Differenzierung kann jedoch leider nicht vorgenommen werden.

Allgemeine Fragen zur Akademischen Feier:

Wird die Urkunde, welche Sie bei der Akademischen Feier erhalten für die Bewerbung benötigt?
Wir möchten Sie noch mal darauf hinweisen, dass die Urkunde, welche Sie bei der Akademischen Feier erhalten, ausschließlich der Veranschaulichung Ihres Abschlusses dient.

Laut §87 (1) UG 2002 hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ, den Absolventinnen und Absolventen der ordentlichen Studien nach der positiven Beurteilung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen zu erbringenden Leistungen (Prüfungen, Diplomarbeit etc.) den festgelegten akademischen Grad durch einen schriftlichen Bescheid zu verleihen. Der schriftliche Bescheid ist somit der rechtsgültige Nachweis, dass Sie Ihr Studium absolviert haben und den dadurch verliehenen akademischen Grad führen dürfen. Daher ist auch dieser Bescheid - bzw. die Kopie dessen - jene Unterlage, die den Bewerbungsunterlagen bei Bedarf beigelegt werden kann.

Einholung von Auskünften bezüglich der Gruppeneinteilung


Die Gruppeneinteilung kann auf unserer Homepage abgerufen werden.

Können Wünsche bezüglich Gruppeneinteilung berücksichtigt werden?
Aus organisatorischen Gründen ist die Berücksichtigung von Wünschen leider nicht möglich. Die Gruppeneinteilung erfolgt alphabetisch.

Wie lange kann der private Umtrunk im Congress Innsbruck dauern?
Das Congress Innsbruck möchte Ihren privaten Umtrunk selbstverständlich so entgegenkommend wie möglich unterstützen, jedoch wird darum gebeten, dass private Feiern zeitlich einzuschränken sind. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es untersagt ist, die Stehtische aus dem Congress Innsbruck zu entfernen. Diese Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, da ansonsten private Feiern seitens des Congress Innsbruck nicht mehr unterstützt werden können.

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