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Personalmobilität

Diese Aktion unterstützt Lehrkräfte und sonstiges Personal von Hochschulen um eine Fortbildungszeit in anderen Unternehmen und Einrichtungen wie etwa einer Hochschule in einem anderen teilnehmenden Land zu verbringen.

Die Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal sind:

  • Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie von praktischen Fähigkeiten, die für ihre derzeitige Stelle und ihre berufliche Entwicklung wichtig sind;
  • Die Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich ausfallen und bezeichnet werden:

  • Kurze Mitarbeitsphasen, Job Shadowing-Schemen, Studienbesuche, Workshops, Konferenzen etc. Die sprachliche Ausbildung sowie der Besuch von Konferenzen, Seminaren und Workshops sollte nicht die Mehrheit der Aufenthaltstage pro Hochschuleinrichtung und Vertragsjahr belegen.
  • Dauer: Minidestens 2  Arbeitstage bis zu 6 Wochen
  • Zielländer: EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und Türkei
  • Der Mobilitätszuschuss der Europäischen Kommission dient ausschließlich als Beitrag der Deckung der Mobilitätskosten - darunter fallen folgende Kosten: 
    • Fahrtkosten: für die Berechnung werden die tatsächlichen Kosten der An- und Abreise herangezogen. Für die An- und Abreise ist grundsätzlich das günstigste Verkehrsmittel zu wählen.
    • Lebenshaltungskosten: für die Berechnung können Tagespauschalen herangezogen werden.



Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung für Internationale Beziehungen.